Welfenschatz: Stiftung klagt vor Oberstem US-Gericht

Welfenschatz: Stiftung klagt vor Oberstem US-Gericht

Berlin (epd). Im Rechtsstreit um den millionenschweren "Welfenschatz" will die Stiftung Preußischer Kulturbesitz den Obersten Bundesgerichtshof der USA (U.S. Supreme Court) anrufen. Wie die Stiftung am Freitag in Berlin mitteilte, wird sie beantragen, die Entscheidung eines amerikanischen Berufungsgerichtes zu revidieren und anzuordnen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Nach Auffassung der Stiftung sind für diesen Fall amerikanische Gerichte nicht zuständig.

Im Juli 2018 hatte ein Berufungsgericht in den USA entschieden, eine in den USA eingereichte Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes zuzulassen. Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändler in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des ursprünglich aus Braunschweig kommenden Welfenschatzes eingereicht.

Am 31. März 2017 ließ ein Gericht in Washington die Klage in erster Instanz in Teilen zu. Gegen dieses Urteil legte die Stiftung einen Monat später Berufung ein. Das Berufungsgericht entschied im Juli 2018, die Klage gegen die Bundesrepublik abzuweisen, die Klage gegen die Stiftung hingegen zuzulassen. Weitere Berufungen der der Stiftung gegen die Entscheidung wurden ebenfalls abgelehnt, zuletzt am vergangenen Dienstag (18. Juni).

Der sogenannte Welfenschatz umfasste als Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius in Braunschweig früher rund 140 mittelalterliche Goldschmiedearbeiten und andere kunsthandwerkliche Stücke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Seit dem 17. Jahrhundert gehörte er dem Welfenhaus. Im Jahr 1929 übernahm ein Konsortium jüdischer Kunsthändler 82 Exponate. Nach und nach wurden 40 davon an verschiedene Museen und Privatleute verkauft, vor allem in den USA. Die verbliebenen 42 Teile übernahm im Jahr 1935 der preußische Staat, später kamen noch zwei weitere hinzu.

Um diese 44 Exponate, die sich im Besitz der Stiftung befinden, geht es in dem Rechtsstreit. 2008 wurde erstmals seine Restitution gefordert. Die Kläger argumentieren, der Schatz sei 1935 nicht freiwillig, sondern auf Druck der Nationalsozialisten und zudem unter Wert verkauft worden. Sie taxieren den Wert der 44 Exponate heute auf 220 bis 260 Millionen Euro. Die Stiftung ist dagegen nach mehrjähriger gründlicher Forschung überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Sie halte die Forderungen daher für unbegründet, hieß es.