Kirchen dürfen negativ über andere Religionen sprechen

Symbole für die drei monotheistischen Weltreligionen Christentum, Judentum und Islam
Foto: epd-bild/Jörn Neumann
Symbole für die drei monotheistischen Weltreligionen Christentum, Judentum und Islam.
Kirchen dürfen negativ über andere Religionen sprechen
Im Gegensatz zu staatlichen Stellen gibt es für Kirchen bei Äußerungen über andere Religionsgemeinschaften keine vergleichbare Neutralitätspflicht. Kirchenvertreter müssten sich in Einschätzungen über religiöse Gruppen nicht auf Erklärungen rein akademischer Natur beschränken, heißt es in einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts.

Die Klage einer koreanischen Freikirche gegen das katholische Bistum Mainz wurde damit abgewiesen. Der Verein International Youth Fellowship (IYF), die Jugendorganisation der Bewegung "Good News Mission" des südkoreanischen Pastors Ock Soo Park, hatte im Jahr 2016 für eine mehrtägige Großveranstaltung mit Konzert die Mainzer Rheingoldhalle angemietet. Im Vorfeld der Veranstaltung war der Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte des katholischen Bistums, Eckhard Türk, in mehreren Medienberichten als Experte mit kritischen Anmerkungen zu Wort gekommen, gegen die die Koreaner rechtliche Schritte einleiteten.

IYF wollte dem Bistum jegliche Äußerungen verbieten, die den Eindruck erwecken, von IYF gehe eine Gefahr aus, Besucher würden bei Veranstaltungen indoktriniert und IYF-Konzerte dienten lediglich als "Türöffner" für eine darauffolgende Bewusstseinserziehung. Durch die Interviews des Bistumsbeauftragten sei die Organisation in die Nähe gefährlicher Sekten gerückt worden.

Auch die Mainzer Richter stellten klar, dass offizielle Kirchenvertreter "nicht ins Blaue hinein falsche Tatsachen behaupten" dürften. Sie hätten jedoch das Recht, "zur öffentlichen Verdeutlichung ihres religiösen Standpunkts auf Entwicklungen hinweisen, die nach ihrer Lehre mit dem Glauben unvereinbar seien". In den Äußerungen über IYF habe der Bistumsbeauftragte sich auf koreanische Kritiker der Organisation berufen, ohne sich deren Aussagen in jedem Fall zueigen zu machen. Begriffe wie "Manipulation" oder "Türöffner" seien im Meinungsstreit erlaubt.

"Die Aussagen waren in dieser Form zulässig", erklärte der Vizepräsident des Gerichts, Christof Berthold, bei der Verkündung des Urteils. Die koreanische Freikirche muss die Kosten des Verfahrens tragen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Unterlassungsklagen wurde der Rechtsstreit nicht an einem Zivilgericht verhandelt, weil die katholische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Sonderstellung einnimmt und der Weltanschauungsbeauftragte in seiner Eigenschaft als Bistumsvertreter gesprochen hatte.