Kraft und Schwesig für Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Kinder sollen ein Recht auf Meinung haben und auf Kinderlärm. Lärm Beschwerden abzuwehren oder die Sicherheit im Straßenverkehr durch Zebrastreifen sollen mit dem überarbeiteten Artikel 6 verbessert werden.
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Kinder sollen ein Recht auf Meinung haben und auf Kinderlärm. Lärm Beschwerden abzuwehren oder die Sicherheit im Straßenverkehr durch Zebrastreifen sollen mit dem überarbeiteten Artikel 6 verbessert werden.
Kraft und Schwesig für Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
Die beiden stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Hannelore Kraft und Manuela Schwesig fordern die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

"Wir müssen den Kinderrechten endlich dort ein Zuhause geben, wo sie hingehören: bei den Grundrechten im Grundgesetz", schreiben die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin und die Bundesfamilienministerin in einem gemeinsamen Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag). "Die Zeit ist reif für die Rechte der Kinder."

Eine Ergänzung von Artikel 6 der Verfassung, der dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gewidmet ist, gehe "zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien", betonen die Autorinnen laut Vorabmeldung. Sie verweisen auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund, der die konsequente und vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht, sowie auf Forderungen der Länder an den Bund, zuletzt in einem einstimmigen Beschluss der Justizminister vom November 2016.

Kraft und Schwesig beklagen, dass Kinder und Jugendliche bis heute im Grundgesetz nur "eine Nebenrolle" spielten. Ihr Vorschlag zu einer Neufassung von Artikel 6 sieht unter anderem einen Anspruch jedes Kindes auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung "entsprechend seinem Alter und seiner Reife" vor einer staatlichen Entscheidung vor, die seine Rechte betrifft.

Eine Grundgesetzänderung sei keine bloße Symbolik, betonen Kraft und Schwesig. So würde die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht nur den Schutz vor wiederholten Misshandlungen stärken. Sie würde auch helfen, Beschwerden wegen Kinderlärm abzuwehren oder die Sicherheit im Straßenverkehr durch Zebrastreifen, Ampeln und Tempolimits zu erhöhen.

Der Bundesrat wird sich am 31. März mit einem Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalens zur Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz befassen. Kraft und Schwesig nehmen am Dienstag in Düsseldorf am 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag teil. Bis Donnerstag präsentieren sich auf dem "Gipfel der Jugendhilfe" mehr als 500 staatliche und private Institutionen, Organisationen, Verbände, Vereine und Einrichtungen.