Karlsruhe genehmigt Ceta unter Auflagen

Karlsruhe genehmigt Ceta unter Auflagen
Die Bundesregierung darf dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada unter Auflagen vorerst zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden und damit mehrere Eilanträge auf einstweilige Anordnung abgelehnt.

Karlsruhe (epd). Bei einem vorläufigen Stopp von Ceta "drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile", erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter.

Die Linken-Bundestagsfraktion, die Nicht-Regierungsorganisationen Mehr Demokratie, Campact, der Bund für Umwelt und Naturschutz und Foodwatch hatten eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Rund 200.000 Unterschriften von einzelnen Bürgern hatten die Klagen unterstützt.

Schutzstandards würden ausgehebelt

Mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung wollten die Beschwerdeführer Ceta so lange verhindern, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Freihandelsabkommen entschieden hat. Die Ceta-Kritiker rügen, dass der Vertrag bereits vorläufig angewendet werden soll, noch bevor alle EU-Staaten das Abkommen ratifiziert haben. Das Handelsabkommen sei undemokratisch, soziale und ökologische Schutzstandards würden ausgehebelt.

Das Bundesverfassungsgericht sah jedoch viel schwerere Nachteile, wenn die Bundesregierung das Abkommen erst einmal nicht unterzeichnet. Ein vorläufiger Stopp würde sich negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der EU auswirken.

Stimme die Bundesregierung Ceta zu, müsse sie jedoch sicherstellen, dass ein EU-Ratsbeschluss zum Abkommen nur jene Bereiche betreffen, die "unstreitig" zur Zuständigkeit der EU gehören. forderte das Verfassungsgericht. Auch müsse sichergestellt sein, dass "eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland" möglich ist.