Eilanträge zu Ceta beim Bundesverfassungsgericht

Eilanträge zu Ceta beim Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht will am 12. Oktober über einen möglichen vorläufigen Stopp des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens Ceta verhandeln. Dazu liegen mehrere Eilanträge vor, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Karlsruhe, Berlin (epd). Die Antragsteller wollten verhindern, dass die Bundesregierung ihre Zustimmung zum Ende Oktober geplanten EU-Beschluss über das Abkommen gibt. Seine Entscheidung werde das Gericht am 13. Oktober verkünden, hieß es.

Kritiker klagen

Der Verein "Mehr Demokratie" teilte in Berlin mit, dass er gemeinsam mit den Organisationen foodwatch und Campact eine von insgesamt vier Verfassungsbeschwerden eingereicht habe. Außerdem habe die Linkspartei eine Organklage eingereicht. Die ebenfalls eingereichten Eilanträge sollten verhindern, dass mit einer vorläufigen Anwendung des Abkommens Tatsachen geschaffen würden, noch ehe das Gericht im Hauptsacheverfahren darüber entschieden habe, ob Ceta mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Laut den Kritikern sind durch das Freihandelsabkommen europäische Verbraucherschutz- und Umweltstandards bedroht.