Aus Kirchenasyl abgeführter Flüchtling wieder frei

Aus Kirchenasyl abgeführter Flüchtling wieder frei
Nach seiner gewaltsamen Abführung aus einem Kirchenasyl in Münster ist ein 31-jähriger Flüchtling aus Ghana am Dienstagabend wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Münster (epd). Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Münster einem Eilantrag stattgegeben und die Abschiebung nach Ungarn für zunächst 48 Stunden ausgesetzt. Das Gericht habe seine Entscheidung damit begründet, dass der Staat Ungarn gegenwärtig mit der Versorgung von Flüchtlingen überfordert sei, sagte die Sprecherin des Netzwerks Kirchenasyl, Julia Lis, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Damit sei das Gericht der Argumentation des Netzwerks gefolgt. Das Kirchenasyl sei voraussichtlich nicht mehr notwendig. "Wir gehen davon aus, dass er am Mittwoch in einer Einrichtung des Kreises Coesfeld untergebracht wird", erläuterte Lis.

Die Polizei hatte bestätigt, den Mann am Dienstag aus dem örtlichen Kapuzinerkloster in Handschellen abgeführt zu haben. Er habe sich geweigert, mitzukommen, ein Kollege sei von dem Mann gebissen worden, sagte ein Sprecher der Polizei Münster dem epd. Verantwortlich für die Abschiebung sei der Kreis Coesfeld, die Polizei sei lediglich für den Vollzug hinzugezogen worden.

Netzwerk: Mann herzkrank

Der 31-jährige Flüchtling aus Ghana war nach Angaben des Netzwerks Kirchenasyl zunächst in Ungarn registriert worden. Nach dem Dublin-Abkommen der Europäischen Union muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, über den er in die EU eingereist ist.

Der Mann aus Ghana sei jedoch herzkrank und brauche eine entsprechende medizinische Behandlung, erklärte Lis weiter. Es sei unwahrscheinlich, dass der Mann in Ungarn ausreichend medizinisch versorgt werde.

Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge wird den Behörden gemeldet. Bislang wird die Praxis des Kirchenasyls als Ausnahme in seltenen Fällen weitgehend geduldet.