Das Stichwort: Ärztliche Schweigepflicht

Das Stichwort: Ärztliche Schweigepflicht
Mediziner unterliegen in Deutschland grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Berlin (epd). Das Patientengeheimnis gehört zum ärztlichen Berufsverständnis und ist als Grundrecht von der Verfassung geschützt. Die Schweigepflicht soll ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schaffen und ist damit die Grundlage für Behandlungen.

Die ärztliche Schweigepflicht erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Diagnose und die Therapie, sondern auch auf alle geäußerten Gedanken, Empfindungen sowie die familiären, finanziellen und beruflichen Verhältnisse des Patienten. Nach dem Berufsrecht der Ärztekammern haben Ärzte auch über den Tod hinaus über das zu schweigen, was ihnen als Mediziner anvertraut wurde. Verstöße können nach dem Strafgesetzbuch (Paragraf 203) mit Haftstrafen geahndet werden.

Von Schweigepflicht entbunden

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) plant einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge eine Einschränkung der Schweigepflicht von Medizinern, um Terrorakte zu verhindern. Indes gibt es bereits heute Ausnahmen, in denen Ärzte Auskünfte erteilen dürfen. Das gilt insbesondere, wenn der Schutz des Lebens Dritter in Gefahr steht. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, es sei in Deutschland unmissverständlich geregelt, dass ein Arzt bei drohenden Straftaten nicht nur von seiner Schweigepflicht entbunden sei, sondern sich unter Umständen sogar strafbar mache, wenn er die Ermittlungsbehörden nicht informiert.

Auch bei einer HIV-Infektion kann die ärztliche Schweigepflicht in bestimmten Fällen aufgehoben werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied in einem Fall, in dem ein Aids-Patient seinen Partner nicht über dessen Infektionen informieren wollte: Der Schutz des Lebens und die Gesundheit des Partners wiegt schwerer als das Geheimhaltungsinteresse des Patienten. Der Arzt sei nach erfolglosem Einwirken auf seinen Patienten somit berechtigt, den Sexualpartner des Patienten über dessen HIV-Infektion zu informieren.

Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht wurden zuletzt in größerem Umfang nach dem Absturz der Germanwingsmaschine in den französischen Alpen diskutiert. Bei dem Unglück im März 2015 hatte der Copilot das Flugzeug mit weiteren 149 Menschen an Bord absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Der Copilot soll den Ermittlern zufolge an einer seelischen Störung gelitten haben.