Integrationsgesetz passiert Bundesrat

Integrationsgesetz passiert Bundesrat
Das Integrationsgesetz mit Angeboten und Pflichten für Flüchtlinge zur Eingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt kann inkraft treten.

Berlin (epd). Das Gesetzespaket passierte am Freitag ohne Einspruch den Bundesrat in Berlin. Erst am Donnerstag hatte der Bundestag das Gesetzespaket von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verabschiedet. Die Länderkammer sollte es im Eilverfahren noch vor der Sommerpause billigen.

Konkret sieht das Gesetz ein Arbeitsmarktprogramm mit 100.000 gemeinnützigen Jobs für Flüchtlinge vor. Zudem sollen mehr Flüchtlinge Zugang zu Integrationskursen enthalten. Beides richtet sich aber nur an Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive. Für Antragsteller aus Ländern, für die Asylgesuche überwiegend abgelehnt werden, gelten die Angebote nicht.

Zugang zu Ausbildung erleichtert

Zu den Maßnahmen können Flüchtlinge nach dem Gesetz auch verpflichtet werden. Nehmen sie Angebote dennoch nicht wahr, droht eine Kürzung der Sozialleistungen. Zu den Verschärfungen im Asylrecht zählt außerdem die umstrittene Wohnsitzzuweisung, die den Ländern ermöglicht, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort vorzuschreiben.

Erleichtert wird hingegen der Zugang zu Ausbildung, indem auch Asylbewerber künftig Hilfen bekommen können, und zum Arbeitsmarkt, indem die sogenannte Vorrangprüfung in Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit abgeschafft wird. Sie zwingt bislang zu einer Bevorzugung von Deutschen und EU-Bürgern bei der Stellenbesetzung.

Flüchtlinge in der Ausbildung sollen außerdem einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Der Daueraufenthaltsstatus für Flüchtlinge wird künftig ähnlich wie bei anderen Ausländern an Bedingungen wie Deutschkenntnisse und Sicherung des Lebensunterhalts geknüpft.