Bundestag beschließt schärfere Regeln für Prostitution

Bundestag beschließt schärfere Regeln für Prostitution
Frauen im Sexgewerbe sollen besser geschützt werden. Dazu hat der Bundestag neue Regelungen beschlossen. Die Opposition hält sie für untauglich.

Berlin (epd). Der Bundestag hat schärfere Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland verabschiedet. Die Opposition stimmte am Donnerstag im Parlament gegen das Gesetz. Ihrer Ansicht nach verfehlt es sein Ziel, Prostituierte zu stärken und zu schützen. Hauptkritikpunkt ist die Anmeldepflicht für Prostituierte.

Bis zu 250.000 Frauen in der Prostitution

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verteidigte die Anmeldepflicht und die künftig vorgeschriebenen regelmäßigen Gesundheitsberatungen. Beides diene dem Schutz der Prostituierten. Heute seien die Frauen unsichtbar. In ganz Deutschland seien gegenwärtig 44 Prostituierte angemeldet: "Da läuft was schief", sagte Schwesig.

Ihr komme es darauf an, den Frauen im Sexgewerbe zu helfen, die Ausbeutung, Zwang und Gewalt erleben. Nach Schätzungen der Bundesregierung arbeiten 200.000 bis 250.000 Frauen in der Prostitution.

Die Frauen-Politikerin der Grünen, Ulle Schauws, kritisierte, das Gesetz liefere keine praxistauglichen Lösungen. Sie sagte voraus, viele Prostituierte würden sich nicht anmelden, sondern illegal arbeiten. Dann hätten sie überhaupt keinen Schutz mehr.

Linke: Großbordelle künftig im Vorteil

Weitgehend unstrittig sind die Erlaubnispflicht und die Auflagen für Bordellbetreiber. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Cornelia Möhring, gab aber zu bedenken, dass Großbordelle künftig im Vorteil seien, weil sie die Anforderungen leichter erfüllen können als kleine Wohnungsbordelle in der Eigenregie von Frauen.

Mit dem Gesetz erhält die legale Prostitution einen engeren gesetzlichen Rahmen. Es schreibt Prostituierten vor, sich regelmäßig anzumelden und zur Gesundheitsberatung zu gehen. Es wird eine Kondompflicht für Freier eingeführt. Sie machen sich künftig zudem strafbar, wenn sie zu Zwangsprostituierten gehen. Bordell-Betreiber müssen eine Genehmigung haben und Auflagen erfüllen sowie ein Betriebskonzept vorweisen. Flate-Rate-Angebote und andere Geschäftspraktiken, die die Selbstbestimmung der Prostituierten verletzen sowie Angebote für Sex mit Schwangeren werden verboten.