Der Opposition gehen Teile des neuen Sexualstrafrechts zu weit

Der Opposition gehen Teile des neuen Sexualstrafrechts zu weit
Die Opposition will sich bei der abschließenden Abstimmung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts am Donnerstag im Bundestag enthalten, weil sie Teile des Gesetzes ablehnt.

Berlin (epd). Dem Prinzip des "Nein heißt Nein" wollen Grüne und Linke aber zustimmen, wie Vertreterinnen beider Fraktionen am Mittwoch in Berlin erklärten. Bei der Ablehnung geht es um Straftaten aus Gruppen und die Ausweisungsgründe für ausländische Straftäter. Nach Meinung der Linksfraktion und der Grünen beinhaltet die von Union und SPD befürwortete Regelung einen klaren Verstoß gegen das Schuldprinzip.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), "dieses Gruppendelikt halten wir für verfassungswidrig". Die Regelung sei "aus den Emotionen nach den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht geboren". Sie sei zu ungenau gefasst und widerspreche dem Schuldprinzip im Strafrecht. Die Rechtsverschärfung könne dazu führen, dass beispielsweise sämtliche an einem Handyraub beteiligte Jugendliche auch wegen eines Sexualdelikts angeklagt würden, weil einer aus ihrer Gruppe das Opfer sexuell belästigt habe.

Kritik an Verschärfung der Ausweisungsgründe

Die Linksfraktion lehnt zudem die mit dem Gesetz verbundene Verschärfung der Ausweisungsgründe ab. Der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion Halina Wawzyniak zufolge kann künftig jede Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung zur Ausweisung führen. Wawzyniak sagte dem epd, damit sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

Der Rechtsausschuss hatte den Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Er enthält im Kern die "Nein heißt Nein"-Regelung, wonach künftig jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diesem Teil des Gesetzes stimmt die Opposition uneingeschränkt zu.