Kabinett beschließt Reform der Leistungen für behinderte Menschen

Kabinett beschließt Reform der Leistungen für behinderte Menschen
Die Assistenzleistungen für behinderte Menschen werden verbessert und modernisiert.

Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag in Berlin den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes. Ziel des Vorhabens ist, die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken. Behinderten- und Sozialverbänden gehen die Veränderungen nicht weit genug.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen deutlich verbesserte Regeln für die Anrechung von Vermögen und Einkommen. In zwei Schritten werden die Vermögensfreibeträge auf 50.000 Euro erhöht. Bisher dürfen behinderte Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, nur 2.600 Euro sparen - und stehen damit schlechter da als Hartz-IV-Bezieher.

Ersparnisse werden freigestellt

Die Eigenbeiträge aus eigenem Einkommen werden gesenkt, so dass Berufstätige künftig mehr Geld in der Tasche haben. Das betrifft von den rund 700.000 Beziehern der Eingliederungshilfe etwa jeden Zehnten. Partner-Einkommen und Ersparnisse sollen ganz von der Anrechnung freigestellt werden. Bisher werden auch ihre Einkünfte herangezogen, so dass eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem behinderten Menschen finanziell mit massiven Nachteilen verbunden ist.

Der Entwurf enthält zahlreiche weitere Änderungen. So wird künftig etwa eine Assistenz beim Studieren bis hin zur Dissertation finanziert. Um behinderten Menschen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten. Außerdem soll die Bürokratie verringert werden. Künftig soll ein Antrag auf alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen ausreichen.