Landesregierung entschuldigt sich bei Contergan-Opfern

Landesregierung entschuldigt sich bei Contergan-Opfern
Ein halbes Jahrhundert nach dem Contergan-Skandal hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung bei den Opfern entschuldigt.

Düsseldorf (epd). Die öffentliche Verwaltung hätte gegenüber den betroffenen Familien schneller, effektiver, angemessener, mutiger, hartnäckiger und aktiver handeln müssen, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nach einer Mitteilung des Ministeriums von Mittwochabend auf einem Treffen mit Betroffenen in Düsseldorf. "Dass das Land Nordrhein-Westfalen das nicht getan hat, dafür möchte ich mich hier bei den Eltern und bei den Betroffenen entschuldigen."

Steffens hatte am Mittwoch Contergangeschädigten und ihren Angehörigen einen Forschungsbericht vorgestellt, in dem die Universität Münster die Rolle des Landes im Contergan-Skandal der 1960er Jahre untersucht hat. Der bereits im Mai veröffentlichte Bericht stellt eine "Überforderung" des Staates fest, die aber nicht mit heutigen rechtlichen Maßstäben gemessen werden könne. Der Contergan-Hersteller Grünenthal hat seinen Sitz bei Aachen, weshalb damals die Zuständigkeit bei den NRW-Behörden lag.

Studie: Regierung handelte nicht rechtswidrig

Steffens wies darauf hin, dass die Landesregierung laut der Studie nicht rechtswidrig gehandelt habe. "Aber das bedeutet nicht, dass das Land Nordrhein-Westfalen, dass Verwaltung und Politik fehlerfrei gehandelt haben."

Der Interessenverband Contergangeschädigter NRW hatte vor dem Treffen im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf eine offizielle Entschuldigung des Landes gedrängt. Zugleich hatte der Vorsitzende Udo Herterich kritisiert, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nicht an der Veranstaltung am Mittwoch teilnahm.

In Deutschland war das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan von 1957 bis 1961 rezeptfrei vertrieben worden, es wurde auch von vielen Schwangeren eingenommen. Der Wirkstoff Thalidomid führte weltweit bei schätzungsweise 10.000 Kindern zu dauerhaften Schäden, darunter schwerwiegenden Fehlbildungen.