Teilhabegesetz: Kommunen fürchten höhere Kosten für Behindertenhilfe

Teilhabegesetz: Kommunen fürchten höhere Kosten für Behindertenhilfe
Union und SPD haben sich auf ein neues Bundesteilhabegesetz verständigt. Die Kommunen fürchten höhere Ausgaben für die Behindertenhilfe und haben die Bundesregierung aufgefordert, die Mehrkosten mitzutragen.

Berlin (epd). Der Deutsche Landkreistag erklärte am Donnerstag in Berlin, die Einigung in der Koalition über das neue Teilhabegesetz bedeute eine weitere Erhöhung der ohnehin jährlich steigenden Ausgaben für die Eingliederungshilfe. Dies sei aus Sicht der Kostenträger enttäuschend, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke.

Henneke mahnte die versprochene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro an. Gegenwärtig lägen die Ausgaben für rund 750.000 behinderte Menschen bei rund 15 Milliarden Euro im Jahr, sie stiegen aber jedes Jahr um eine Milliarde Euro.

Freibetrag für Ersparnisse soll steigen

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Mittwochabend verkündet, Union und SPD hätten sich über das neuen Bundesteilhabegesetz verständigt. Es solle noch im Juni vom Kabinett beschlossen und im kommenden Jahr wirksam werden. Sie erneuerte auch die Zusage, die Kommunen würden um fünf Milliarden Euro entlastet. Nach Ansicht der Kommunen werden die Ausgaben nun aber höher ausfallen.

Der Entwurf von Nahles sieht vor, dass behinderte Berufstätige künftig 260 Euro mehr von ihrem Einkommen behalten und Ersparnisse bilden können. Bisher werden die Einkünfte größtenteils auf die Eingliederungshilfe angerechnet. Die Grenze für Ersparnisse liegt bei 2.600 Euro, womit behinderte Menschen schlechter dastehen als Hartz-IV-Empfänger, selbst wenn sie arbeiten. Der Freibetrag für Ersparnisse soll dem Gesetzentwurf zufolge 2017 auf 25.000 Euro und 2020 auf 50.000 Euro angehoben werden.

Die Eingliederungshilfe, mit der Hilfen im Alltag und teilweise auch die Unterbringung und Arbeit in Behinderteneinrichtungen finanziert werden, ist eine Sozialleistung, weshalb eigene Einkünfte auf sie angerechnet werden müssen. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll sie künftig als Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt werden und die Selbstständigkeit der behinderten Menschen fördern.