Kommunalverband: Unterbringung von Flüchtlingen steuern

Kommunalverband: Unterbringung von Flüchtlingen steuern
Anerkannte Flüchtlinge sollten nach Ansicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds verpflichtet werden, mindestens zwei Jahre an einem Ort zu leben.

Anerkannte Flüchtlinge sollten nach Ansicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds verpflichtet werden, mindestens zwei Jahre an einem Ort zu leben. Flüchtlinge sollten vornehmlich in Regionen geschickt werden, in denen Überalterung droht, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Heilbronner Stimme" (Samstagsausgabe). "Wir müssen die Flüchtlinge da leben lassen, wo sie am ehesten gebraucht werden", unterstrich Landsberg. Dabei könne es Ausnahmen geben: Ein Flüchtling, dessen Familie bereits in Bayern sei, sollte nicht nach Hamburg geschickt werden.

Die Wohnsitzpflicht soll Teil des Integrationsgesetzes werden, das die Bundesregierung bei ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg in der kommenden Woche billigen will. Die Koalition will mit der Maßnahme Ghettobildungen vermeiden. Landsberg forderte, die Wohnsitzpflicht in einem eigenen Gesetz zu regeln und aus dem Integrationsgesetz auszulagern.