Kabinett beschließt Änderungen beim Mutterschutz

Kabinett beschließt Änderungen beim Mutterschutz
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat am Mittwoch Änderungen beim gesetzlichen Mutterschutz auf den Weg gebracht.

Berlin (epd) Das Bundeskabinett beschloss in Berlin einen Gesetzentwurf, der künftig auch Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen vorsieht. Zudem soll die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Schwesig erklärte in Berlin, mit den Änderungen werde der Mutterschutz "an die heutigen Realitäten angepasst".

Mehr Rechte und mehr Mitsprache

Ihre Pläne sehen auch einen Kündigungsschutz für Frauen vor, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben. Bei den Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit sollen Frauen vor und direkt nach der Geburt mehr Mitsprache bekommen.

Das Mutterschutzgesetz gelte in der derzeitigen Form im Wesentlichen seit 1952, erklärte das Ministerium. Die Arbeitswelt und die Erwerbstätigkeit von Frauen hätten sich seither aber grundlegend gewandelt. Mit dem Gesetz würden auch neue gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt.