EU-Bürger sollen fünf Jahre von Hartz IV ausgeschlossen werden

EU-Bürger sollen fünf Jahre von Hartz IV ausgeschlossen werden
Im Streit um Sozialleistungen für EU-Bürger in Deutschland hat Arbeitsministerin Nahles ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Sie will Migranten frühestens nach fünf Jahren einen Anspruch auf Hartz IV zugestehen.

Berlin (epd) EU-Bürger sollen in Deutschland weitgehend von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn sie hier nicht für längere Zeit gearbeitet haben. Sie sollen laut einem Plan von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erst nach fünf Jahren Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung Anspruch auf Hartz IV bekommen, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) berichteten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte den Bericht am Donnerstag. Nach seinen Angaben sollte ein entsprechender Gesetzentwurf im Laufe des Tages in die Abstimmung mit den anderen Ressorts in der Bundesregierung gehen.

Hilfe für maximal vier Wochen

Neben dem grundsätzlichen Ausschluss von Leistungen plant Nahles dem Bericht zufolge einmalige Überbrückungsleistungen für EU-Bürger ohne Erwerb in Deutschland. Für maximal vier Wochen sollen die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Außerdem sollen sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland erhalten, wo sie Sozialhilfe beantragen könnten.

Mit der Neuregelung reagiert Nahles auf Urteile des Bundessozialgerichts, das EU-Bürgern nach spätestens sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Sozialleistungen zugesprochen hatte. Die obersten deutschen Sozialrichter entschieden, dass EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie allein zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Stattdessen müsse es aber bei einem "verfestigten Aufenthalt" Sozialhilfe geben.

Den Ausschluss von EU-Bürgern von den nationalen Regelungen im Sozialbereich hatte auch der Europäische Gerichthof für rechtmäßig erklärt. Die Luxemburger Richter entschieden im September vergangenen Jahres, dass ein Migrant, der sich um Arbeit bemühe, zwar nicht ausgewiesen werden dürfe. Das Aufnahmeland müsse ihm jedoch keine Sozialleistungen zahlen.

Grüne: Verfassungsrechtlich problematisch

Scharf kritisiert wurden die Pläne von der Opposition. Die Ministerin entledige sich sozialdemokratischer Prinzipien, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte. "Wer Europa positiv denkt, muss europäische Lösungen entwickeln, statt sich national abzuschotten", sagte er.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hält das Gesetz nach eigenen Worten für verfassungsrechtlich problematisch, weil es gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung verstoße. Er warnte zudem vor den Folgen: "Wenn Menschen hier ohne soziale Grundsicherung leben müssen, führt das zu sozialen Problemen vor Ort, die letztlich die Kommunen ausbaden müssen", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er forderte einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach einem Aufenthalt von drei Monaten.