Bundesländer: Asylbewerbern nach langer Verfahrensdauer entgegenkommen

Bundesländer: Asylbewerbern nach langer Verfahrensdauer entgegenkommen
Die Bundesländer haben sich für eine Altfallregelung zugunsten von Flüchtlingen ausgesprochen, die besonders lange auf ihren Asylbescheid warten.

Berlin (epd) Der Bundesrat verabschiedete am Freitag in Berlin mehrheitlich einen Antrag, in dem eine solche Regelung für Asylbewerber gefordert wird, die gut integriert sind, nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen, selbst keine Schuld an der Länge des Verfahrens tragen und während ihres Aufenthalts keine Straftaten begangen haben.

Aus Sicht der Länder wäre das eine wirksame Maßnahme zur Entlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wo sich derzeit Hunderttausende Asylanträge stauen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte im Bundesrat, diejenigen, deren Anträge lange Zeit nicht bearbeitet wurden, sollten das Angebot einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, für zu viele Antragsteller bleibe viel zu lange unklar, was für sie die nächsten Schritte sind.

Nicht eindeutig positioniert

Eine Altfallregelung für Flüchtlinge fordern Organisationen schon seit langem. Die Forderung der Länder ist enthalten in einem Plenarantrag, mit dem die Länderkammer am Freitag Stellung zum Plan der Bundesregierung für eine Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten genommen hat. Die große Koalition will Tunesien, Marokko und Algerien als sicher einstufen, um die Asylverfahren Betroffener zu beschleunigen. Die Anträge können dann leichter abgelehnt werden.

Zu diesem Plan hat sich der Bundesrat am Freitag nicht eindeutig positioniert. Im Antrag heißt es, die Länder begrüßten das Ansinnen zur Beschleunigung der Verfahren. Andererseits dringen die Länder aber auch darauf, bestehende Zweifel an einer gründlichen Prüfung der Menschenrechtssituation in den Maghreb-Staaten auszuräumen. Der Gesetzentwurf zur Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten wurde im ersten Durchgang vom Bundesrat beraten. Die Beratungen im Bundestag stehen noch aus.