Urteil: Kinder von Oliver Kahn bekommen keine Entschädigung

Urteil: Kinder von Oliver Kahn bekommen keine Entschädigung
Die Kinder des früheren Fußball-Nationaltorwarts Oliver Kahn haben für die rechtswidrige Veröffentlichung von Fotos in zwei Zeitschriften keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Straßburg (epd) Es sei nicht zu beanstanden, dass deutsche Gerichte gegen den Verlag lediglich Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 27.500 Euro verhängten, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Es liege kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor. (AZ: 16313/10)

Hintergrund des Rechtsstreits waren mehrere Fotoveröffentlichungen im Jahr 2004 in den zum Burda-Konzern gehörenden Zeitschriften "Neue Woche" und "Viel Spaß". Darauf waren Kahn, seine damalige Ehefrau und die beiden Kinder zu sehen. Die minderjährigen Kinder sahen damit ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Verlag 2005 zu einer Unterlassung. Er dürfe die Fotos nicht weiter veröffentlichen, andernfalls drohe ein Ordnungsgeld.

Kein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung

Doch das schreckte den Verlag nicht ab. Er veröffentlichte in den Zeitschriften eine weitere Foto-Serie, auf der die Kinder mit ihren Eltern und im Urlaub zu sehen waren. Daraufhin wurden mehrere Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 27.500 Euro verhängt.

Die Kinder verlangten wegen der neuerlichen Veröffentlichung nun aber eine Entschädigung in Höhe von mindestens 40.000 Euro. Das Landgericht gab dem statt, die Urteile wurden aber vom Oberlandesgericht Hamburg wieder kassiert. Die Ordnungsgelder seien als Strafe und Schutz der Kinder ausreichend. Einen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung gebe es nicht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Kinder seien selbst nicht Thema der Artikel gewesen, sondern vielmehr Kahns Karriere und die Trennung von seiner Frau.

Die Entscheidung der deutschen Gerichte, den Kindern keine Entschädigung zuzubilligen, verstoße nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, urteilte nun auch der EGMR. Die Verhängung der Ordnungsgelder gegen den Verlag sei ausreichend und mache bereits etwa 68 Prozent der geforderten Entschädigung aus. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung sei auch nicht so schwer gewesen, dass eine zusätzliche Entschädigung begründet werden könne, urteilte der EGMR. Die Gesichter der Kinder waren auf den Fotos nicht identifizierbar. Die Kinder seien nur erkennbar gewesen, weil ihre prominenten Eltern darauf ebenfalls zu sehen waren.