Kartellamt prüft Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch

Kartellamt prüft Facebook wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch
Das Bundeskartellamt nimmt Facebook ins Visier: Missbraucht das Unternehmen seine Marktmacht beim Umgang mit Nutzerdaten? Facebook kündigte an, mit der Behörde zusammenarbeiten zu wollen.

Bonn (epd)Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass das soziale Netzwerk Facebook durch seine Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten eine mögliche marktbeherrschende Stellung missbraucht. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Facebook will mit Behörde zusammenarbeiten

Facebook kündigte an, mit der Behörde zu kooperieren: "Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten", teilte eine Facebook-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit.

Die Nutzer könnten nur schwer nachvollziehen, in welchem Umfang sie in die Datenerhebung und -nutzung durch die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen einwilligen, erklärte das Bundeskartellamt. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Die Behörde habe ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg eingeleitet.

"Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Gerade deshalb müsse "auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht" untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Erhebung von Daten hinreichend aufgeklärt werden. "Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten", sagte Mundt. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Das Bundeskartellamt erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist.