Kabinett will Jobcenter von Bürokratie entlasten

epd-bild / Gustavo Alabiso
Jobcenter in Ettlingen.
Kabinett will Jobcenter von Bürokratie entlasten
Mehr Weiterbildungen, weniger Bürokratie: Das Bundeskabinett hat neue Regelungen für Jobcenter beschlossen. Auch Anreize zur beruflichen Betreuung von Flüchtlingen gehören mit zu dem Paket.

Berlin (epd)Die Jobcenter sollen von Bürokratie entlastet werden, um mehr Zeit für die Arbeitsvermittlung und die Betreuung von Flüchtlingen zu haben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin Rechts- und Verfahrensvereinfachungen bei der Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen. Das Kabinett billigte außerdem Anreize zur beruflichen Weiterbildung, die insbesondere gering Qualifizierte ansprechen sollen. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es Prämien. "Mehr Weiterbildung, weniger Bürokratie", fasste Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Vorhaben zusammen.

Bei der Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen wird unter anderem die Gültigkeit der Bescheide auf zwölf Monate verlängert. Bisher müssen die Jobcenter jedes halbe Jahr einen neuen Bescheid schicken. Laut Arbeitsministerium sind außerdem Vereinfachungen bei der Einkommensanrechnung und der Bewilligung von Wohnkosten vorgesehen. Bayern habe weitergehende Beschlüsse wie die Abschaffung der Extra-Sanktionen für Jugendliche blockiert, sagte Nahles. Sie habe nur umsetzen können, worauf sich Bund und Länder im Vorfeld geeinigt hätten.

Grüne rügen die Pläne

Die Grundsicherung werde weder einfacher noch gerechter, kritisierte der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, weil die Koalition zentrale Probleme nicht angehe. Dazu zählten die Extra-Sanktionen für junge Erwachsene und der hohe Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder. Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, etliche Rechtsvereinfachungen gingen auf Kosten der Hartz-IV-Bezieher, beispielsweise bei der Berechnung der Wohnkosten.

Mit dem Ausbau der Weiterbildung wird Arbeitsministerin Nahles zufolge eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag erfüllen. Danach bekommen Arbeitnehmer nun auch Zuschüsse, wenn sie vor einer Weiterbildung zunächst Grundkenntnisse erwerben müssen, beispielsweise im Lesen und Schreiben. Für bestandene Zwischenprüfungen auf dem Weg zum Berufsabschluss werden 1.000 Euro Prämie gezahlt, für den Abschluss 1.500 Euro. Diese Form der Motivationsförderung ist bis 2020 befristet und soll auf ihre Wirkung untersucht werden.

Mittleren und kleinen Unternehmen kommt die Koalition entgegen, indem sie künftig auch solchen Beschäftigten Zuschüsse gewährt, die sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden wollen. Bisher gibt es eine solche Unterstützung nur für Fortbildungen während der Dienstzeiten.