Krankheit, Pflege, Versicherungsbeitrag: Das ändert sich im neuen
Jahr

epd-bild/Hans-Juergen Bauer
In der Pflege laufen im Jahr 2016 die Vorbereitungen für die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade.
Krankheit, Pflege, Versicherungsbeitrag: Das ändert sich im neuen Jahr
Der zweite Teil der Pflegereform, mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern und höhere Beiträge zur Krankenkasse - im neuen Jahr wird sich einiges ändern im Gesundheitswesen. Ein Überblick:

Berlin (epd)

Krankenkassen:

- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen, den allein die Versicherten zahlen, wird von 0,9 auf 1,1 Prozentpunkte erhöht. Damit liegt der durchschnittliche Beitrag bei 15,7 Prozent des Bruttolohns. Einige Krankenkassen werden noch teurer.

- Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln.

- Die Unabhängige Patientenberatung wird von der Duisburger Firma Sanvartis übernommen. Die Telefonberatung soll länger als bisher erreichbar sein.

Hospizversorgung:

- Die Hospiz- und Palliativversorgung wird ausgebaut, besonders auf dem Land. Ambulante Hospizdienste können Sachkosten abrechnen, stationäre Hospize bekommen höhere Zuschüsse. Für die Versicherten dürfte am wichtigsten sein, dass sie jetzt einen Rechtsanspruch auf eine ausführliche Beratung bei ihrer Krankenkasse haben. Auch die Beratung für die letzte Lebensphase in Pflegeheimen soll sich verbessern.

Ausbau der Pflegestufen:

- In der Pflege laufen im Jahr 2016 die Vorbereitungen für die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Anfang 2017 steht eine weitere Beitragserhöhung an. Im kommenden Jahr wird das Beratungsangebot für Patienten und Angehörige verbessert. Die Heime müssen bis zum Herbst ihre Personalschlüssel an die Neueinstufung der Pflegebedürftigen anpassen.

- Die Krankenhäuser bekommen bis 2020 pro Jahr zwischen einer Milliarde und 2,5 Milliarden Euro mehr, wofür zu 90 Prozent die Krankenkassen aufkommen. In den ersten drei Jahren sollen je 660 Millionen Euro für mehr Pflegepersonal ausgegeben werden.

- Durch finanzielle Anreize und Abschläge soll die stationäre Versorgung stärker gesteuert werden. Es werden Qualitätszu- und abschläge für Krankenhäuser eingeführt. Kleine Kliniken auf dem Land, die für die Versorgung unverzichtbar sind, erhalten Zuschläge. Dies gilt auch für Krankenhäuser, die in hohem Maße in der Notfallversorgung tätig sind. Mit 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds soll der Umbau von nicht ausgelasteten Kliniken beispielsweise in Pflegeeinrichtungen gefördert werden.

- Patienten, die aus einer Klinik nach Hause entlassen werden und noch Hilfe brauchen, können eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, die die Krankenkasse bezahlt. Bisher geht das nicht, sofern sie nicht schon ein Pflegefall sind. Auch Haushaltshilfen und Krankenpflege zu Hause sollen von der Kasse übernommen werden.

- Für die Pflegehilfs- und die Betreuungskräfte in der Altenpflege steigt der Mindestlohn: von 9,40 auf 9,75 Euro im Westen und von 8,65 auf neun Euro im Osten Deutschlands.