Choralsingen und Schützenwesen sind Kulturerbe

Choralsingen und Schützenwesen sind Kulturerbe
Die Sternsinger, das Schützenwesen, die Volkstanzbewegung und das Choralsingen sind Immaterielles Kulturerbe. In das bundesweite Verzeichnis lebendiger Traditionen nahmen die Kultusminister zudem das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen, die manuelle Glasfertigung und das Kneippen auf, wie die Deutsche Unesco-Kommission am Freitag in Bonn mitteilte.

 "Wir schärfen damit das Bewusstsein für den ideellen Wert der über Generationen überlieferten Kenntnisse und Bräuche", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Mit dem Choralsingen würdigte das Expertenkomitee nicht nur eine protestantisch geprägte musikalische Tradition, sondern auch ihre Weiterentwicklung bis hin zu modernen A-cappella-Variationen. Der Eintrag in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes geht auf die Initiative des Kulturbüros der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurück.

Beim Brauch des Sternsingens ziehen Kinder rund um den Dreikönigstag am 6. Januar von Haus zu Haus, kennzeichnen die Tür mit Kreide und sammeln dabei Spenden. Das "Kneippen" geht auf den bayerischen Pfarrer Sebastian Kneipp (1821-1897) zurück. Zu den von ihm entwickelten Naturheilverfahren gehört vor allem das Wassertreten zur Abhärtung. Die Aufnahme der manuellen Glasfertigung in das immaterielle Kulturerbe würdigt die Bemühungen um den Erhalt der Ausbildung und des technischen Know-hows sowie der musealen Vermittlung einer aussterbenden Handwerkskunst.

Das Schützenwesen in Deutschland vereinigt Schützenvereine mit regional unterschiedlichen Bräuchen und Traditionen. Dazu zählen Schützenfeste und Paraden, die Kür eines Schützenkönigs durch ein Königsschießen sowie Uniformen, Abzeichen und Fahnen. Auch die Volkstanzbewegung umfasst verschiedene regional geprägte Tanzformen zu jeweils landestypischer Musik. Das Ehrsame Narrengericht zu Grosselfingen in Baden-Württemberg ist eine über Jahrhunderte gepflegte Fasnachtstradition, die in unregelmäßigen Abständen von drei bis sieben Jahren stattfindet.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt solcher Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Derzeit sind 391 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt als Immaterielles Kulturerbe anerkannt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst.

Deutschland will 2016 "Orgelbau und Orgelmusik" für die internationale Liste einreichen. Das bundesweite Verzeichnis umfasst bisher 34 Traditionen, von den Passionsspielen in Oberammergau bis zum rheinischen Karneval.