Arbeitgeberpräsident: Ausnahmen ja, aber nicht nur für Flüchtlinge

epd-bild/Annette Zoepf
Voraussetzung für Arbeit ist die Teilnahme an einem Deutschkurs.
Arbeitgeberpräsident: Ausnahmen ja, aber nicht nur für Flüchtlinge
Die deutschen Unternehmen sind bereit, Flüchtlinge in großer Zahl auszubilden, zu qualifizieren und zu beschäftigen.

Berlin (epd)Diese Botschaft schickte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer am Dienstag in Berlin an die Politik. Zugleich forderte er auf dem diesjährigen Arbeitgebertag, die Koalition müsse dafür die Voraussetzungen schaffen. An erster Stelle nannte er einen raschen und unkomplizierten Zugang zu Sprachkursen.

Keine Ausnahmen für Flüchtlinge

Zur gegenwärtigen Debatte um Ausnahmen vom Mindestlohn, damit Flüchtlinge schnell Jobs finden, erklärte Kramer, zwar hielten die Arbeitgeber Ausnahmeregelungen für erforderlich. Aber Flüchtlinge dürften nicht gegen andere Gruppen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausgespielt werden: "Deshalb lehne ich arbeitsrechtliche Ausnahmen für Flüchtlinge - etwa beim Mindestlohn - ohne Wenn und Aber ab." Bei der Bezahlung dürfe die Herkunft eines Menschen keine Rolle spielen.

Stattdessen sollten die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose auf Flüchtlinge angewendet werden, forderte Kramer und machte sich dafür stark, sie auf ein Jahr auszuweiten. Langzeitarbeitslose können bei ihrer Neueinstellung im ersten halben Jahr unterhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro beschäftigt werden.