NPD-Parlamentarier dürfen Flüchtlingslager besuchen

epd-bild / Carsten Koall
NPD-Abgeordneten darf nicht generell der Besuch eines Flüchtlingslagers verboten werden. Das hat das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
NPD-Parlamentarier dürfen Flüchtlingslager besuchen
NPD-Landtagsabgeordnete dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Mecklenburg-Vorpommerns Erstaufnahmelager für Flüchtlinge in Nostorf/Horst besuchen. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden.

Greifswald (epd)Wie das Landesverfassungsgericht am Dienstag in Greifswald mitteilte, war die Klage der NPD gegen ein von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ausgesprochenes Besuchsverbot teilweise erfolgreich. Das Gericht habe im Rahmen einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der Minister mit seinem Besuchsverbot die Selbstinformations- und Kontrollrechte der Abgeordneten verletzt hat.

Der Innenminister muss nun erneut über das Besuchsbegehren entscheiden. Dabei könne er durchaus Vorgaben für den Besuch festlegen wie etwa Datum, Dauer, Ablauf und räumliche Beschränkungen, hieß es. Die NPD-Abgeordneten könnten nicht verlangen, die Aufnahmeeinrichtung bis zu einem bestimmten Datum zu besuchen. Die fünf Rechtsextremen wollten bis spätestens 6. September Zugang haben.

Kein generelles Besuchsverbot

Die Gründe, die Caffier für sein Besuchsverbot anführte, hielten den verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht stand, erklärte das Gericht. Der Besuch dürfe nicht generell und dauerhaft allein wegen der vertretenen politischen Auffassungen ausgeschlossen werden. Dies sei mit dem Status eines gewählten Abgeordneten nicht vereinbar. Gründe für eine Einschränkung des Informationsrechts seien im vorliegenden Einzelfall vom Innenminister nicht geltend gemacht worden.

Die Rechtsextremen hatten ihren Antrag beim Landesverfassungsgericht damit begründet, dass Landtagsabgeordnete "das Recht haben, das Treiben der Regierung zu kontrollieren". Das Innenministerium hatte zum ausgesprochenen Besuchsverbot damals mitgeteilt, dass Abgeordnete selbstverständlich einen Informationsanspruch hätten, aber dieser sei "nicht schrankenlos". Andere schützenswerte Belange müssten gegenübergestellt werden. Die NPD könne ihre parlamentarische Kontrollfunktion auch auf andere Weise wahrnehmen wie beispielsweise durch Kleine Anfragen oder Informationsgespräche mit Behördenmitarbeitern.

Nach Einschätzung des Ministeriums könnte die Sicherheit der Asylbewerber durch den NPD-Besuch gefährdet werden. Wo viele Menschen unterschiedlicher Kultur auf engem Raum zusammen leben, erfordere es eine spannungsfreie Atmosphäre. "Diese wäre gefährdet durch politische Auseinandersetzungen oder mögliche Demonstrationen, die im Zusammenhang mit einem Besuch zu erwarten wären", hatte Caffier seinerzeit argumentiert.