Bundesregierung will Arzneimittelgesetz nicht ändern

epd-bild / Rolf Zöllner
Eine Weiterverwendung von bereits ausgelieferten Medikamenten ist aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht möglich.
Bundesregierung will Arzneimittelgesetz nicht ändern
Aus einer Anwort der Bundesregierung geht hervor, dass keine Gesetzesreform zur Weiterverwendung unverbrauchter Medikamente in Hospizen geplant ist. Für die Grünen-Abgeordnete Schulz-Asche ist dies unverständlich - sie fordert eine einfache Lösung.

Berlin (epd)Die Bundesregierung plant keine Gesetzesreform, um die Weiterverwendung unverbrauchter Medikamente in Hospizen zu erlauben. Das gehe aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor, sagte die Abgeordnete Kordula Schulz-Asche am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.

Apotheken haben Monopol

Angestoßen wurde die Initiative der Grünen durch den Kölner Diözesan-Caritasverband, der allein für nordrhein-westfälische Hospize die Vernichtung unverbrauchter Medikamente Verstorbener im Wert von jährlich 850.000 Euro hochgerechnet hatte. Diese Verschwendung müsse beendet werden, forderte die Caritas.

Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort, laut Arzneimittelgesetz dürften von Ärzten verschriebene Präparate allein von Apotheken an den Endverbraucher ausgegeben werden. Mit diesem Monopol würden "wichtige gesundheitspolitische Ziele" verfolgt. Eine Weiterverwendung von bereits ausgelieferten Medikamenten sei aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht möglich. Die Regierung verwies darauf, dass auch in Heimen und Hospizen eine unsachgemäße Lagerung der Arzneien nicht ausgeschlossen werden könne.

"Kein relevantes Einsparpotential"

Weiter heißt es in der Antwort, es bestehe im Verhältnis zu den Gesamtausgaben für die Arzneimittelversorgung "kein relevantes Einsparpotenzial, das die Aufgabe bewährter Prinzipien rechtfertigen würde". Zugleich räumt die Bundesregierung aber ein, "keine statistisch belegten Informationen" über die bundesweite Vernichtung von Medikamenten in stationären Hospizen Medikamenten zu haben. Eine Erhebung dazu sei ebenfalls nicht geplant.

Die für Betäubungsmittel bestehende Ausnahmeregelung, die die Weiterverwendung unter eng gefassten Bedingungen innerhalb eines Hospizes erlaubt, sei nicht auf die Versorgung mit anderen Arzneimitteln übertragbar. Insofern sehe die Regierung "aus den dargelegten Gründen keinen Handlungsbedarf".

Umsetzbare Lösungen

Kordula Schulz-Asche sagte dem epd, sie teile die Einschätzung, dass die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln einheitlichen Grundsätzen folgen und in den Händen der Apotheker liegen sollte. Doch die Vernichtung von Medikamenten wegen Nichtnutzung sei kaum nachzuvollziehen und nicht allein ein Problem in stationären Hospizen, sondern werde auch in Pflegeheimen zunehmen. "Träger, Apotheken, Kassen und Patientenorganisationen sollten gemeinsam prüfen, welche Lösungen sinnvoll und möglichst einfach umsetzbar sind."

Bei Tabletten könne dabei auf dem Ansatz der Verblisterung aufgebaut werden. Damit ist die individuelle Verpackung und Lieferung von Medikamenten gemeint, die Patienten dann pünktlich verabreicht bekommen. "Für andere Darreichungsformen sowie die Bedarfsmedikationen in Hospizen und Pflegeheimen ist das jedoch keine Lösung", betonte die Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft.