De Maizière gegen Begrenzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen

epd-bild / Andreas Schoelzel
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CSU) ist gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs von Flüchtlingen.
De Maizière gegen Begrenzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ist gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen. Bei Schutzbedürftigen sollte die Familie zusammenleben, sagte er im Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
14.10.2015
epd
Corinna Buschow und Karsten Frerichs (epd-Gespräch)

Berlin (epd)Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Forderung der CSU nach einer Begrenzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen zurückgewiesen. "Ich finde es im Prinzip richtig, daran festzuhalten, dass bei Schutzbedürftigen die Familie zusammenlebt", sagte de Maizière in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hierbei sei internationales Recht zu beachten, und es stelle sich die Frage, ob überhaupt nationaler Gestaltungsspielraum bestehe. Zugleich erwartet de Maizière aber lange Wartezeiten für Flüchtlinge, die Angehörige nachholen wollen.

Hohe Unsicherheit über Entwicklung

Die Zahlen seien im Moment so hoch und die Verfahren langwierig, "dass wir nicht in Aussicht stellen sollten, dass die Entscheidungen sehr schnell fallen", sagte de Maizière und ergänzte: "Diejenigen, die die Anträge stellen, müssen wir um Geduld bitten." Eine Schätzung, wie viele Menschen über den Familiennachzug zusätzlich nach Deutschland kommen könnten, wollte der Innenminister nicht abgeben. "Wir haben eine hohe Unsicherheit über die weitere Entwicklung", erklärte er.

Nach deutschem Recht können Flüchtlinge Angehörige aus der "Kernfamilie" nach Deutschland holen. Dazu zählen Ehegatten, minderjährige Kinder beziehungsweise bei Kindern die Eltern. Mehrere CSU-Politiker hatten in den vergangenen Tagen mit Verweis auf die hohen Flüchtlingszahlen eine Begrenzung des Familiennachzugs gefordert und dabei auch für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien dieses Recht infrage gestellt.