Was jeder gegen Hasskommentare tun kann

epd-bild / Jens Schulze
Es gibt drei Möglichkeiten, gegen Hasskommentare im Internet vorzugehen.
Was jeder gegen Hasskommentare tun kann
Drei Fragen an den Internetrechtler Carsten Ulbricht
Der Stuttgarter Jurist und Internetexperte Carsten Ulbricht erklärt im epd-Gespräch, welche rechtlichen Konsequenzen hetzende Texte haben können und wie man reagieren sollte, wenn man auf sie stößt.
17.09.2015
epd
Marcus Mockler (epd)

Stuttgart (epd)epd: Welche rechtlichen Konsequenzen kann es nach sich ziehen, wenn jemand im Internet belidigende oder hetzende Kommentare veröffentlicht?

Ulbricht: Volksverhetzung - die Beleidigung von Menschen, etwa aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Nation oder Religion, und das Aufstacheln zu Hass - kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Es gibt zudem zivilrechtliche Folgen: Wer in einem Kommentar persönlich beleidigt wird, kann auf Unterlassung klagen. Bekommt er recht, bezahlt der Verursacher die Anwalts- und Gerichtskosten.

US-amerikanische Standards bei Facebook

epd: Wenn ich einen Hetzkommentar auf einer Seite entdecke, wie sollte ich damit umgehen?

Ulbricht: Es gibt drei Möglichkeiten. Erstens eine Anzeige bei der Polizei. Das dauert allerdings oft Monate, bis es Ergebnisse bringt, denn die Polizei ist überlastet, und der Nachweis der Identität des Hetzers ist manchmal sehr schwierig. Zweitens, wenn man persönlich beleidigt wird: Über einen Anwalt zivilrechtlich gegen den Kommentar vorgehen und eine Abmahnung schicken. Drittens: Den Hetzkommentar beim Betreiber der Seite melden. Dann wird der Kommentar gegebenenfalls gelöscht, es gibt sonst aber keine rechtlichen Folgen. Bei Facebook herrschen allerdings US-amerikanische Standards, wo die Meinungsfreiheit sehr weit ausgelegt wird, weshalb viele radikale Kommentare dort stehenbleiben.

Kommentarrichtlinien veröffentlichen

epd: Welche Maßnahmen müssen Betreiber von Internet- und Facebookseiten mit Kommentarfunktion ergreifen, um nicht mit dem Recht in Konflikt zu kommen?

Ulbricht: Der Betreiber ist nicht verpflichtet, lückenlos zu überwachen, was Dritte auf seiner Seite tun. Wenn er aber auf einen entsprechenden Hetzkommentar hingewiesen wird, sollte er ihn schon löschen, wenn es sich um eine Rechtsverletzung handelt. Das zu beurteilen, ist allerdings manchmal sehr schwierig. Man sollte aber schon aus eigenem Interesse etwas tun, auch wenn man dazu rechtlich vielleicht nicht verpflichtet wäre. Es empfiehlt sich, auf der eigenen Seite Kommentarrichtlinien zu veröffentlichen und zu kommunizieren, dass man keine Beleidigungen und Hetzbeiträge duldet. Löschen darf man ohnehin, weil man als Seitenbetreiber ein "virtuelles Hausrecht" hat.