Kartellamt leitet kein Verfahren gegen Google ein

epd-bild/Norbert Neetz
Die deutschen Zeitungsverlage haben im Streit mit dem Internet-Suchdienst Google eine Niederlage erlitten.
Kartellamt leitet kein Verfahren gegen Google ein
Die deutschen Zeitungsverlage haben im Streit mit Google eine Niederlage erlitten.

Bonn (epd)Das Bundeskartellamt leitet kein Verfahren gegen den Suchmaschinenanbieter ein, wie die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch in Bonn mitteilte. Hintergrund ist das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet. Der Verwertungsgesellschaft VG Media hatte sich beim Kartellamt darüber beschwert, dass Google Suchergebnisse für Verlagsseiten nur noch verkürzt anzeigt, wenn die Verlage einer unentgeltlichen Nutzung nicht zustimmen. Die VG Media vertritt mehr als 200 digitale Verlagsangebote.

Suchergebnisse nur noch verkürzt

Das Leistungsschutzrecht war am 1. August 2013 in Kraft getreten und ist seitdem heftig umstritten. Verlage können Suchmaschinen und ähnlichen Diensten demnach verbieten, ihre Online-Artikel kostenfrei zu nutzen, wenn die Nutzung über einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte hinausgeht. Im Sommer 2014 hatte VG Media ein zivilrechtliches Verfahren gegen Google angestrengt. Daraufhin kündigte Google an, Suchergebnisse nur noch verkürzt anzuzeigen, wenn die Verlage nicht die Einwilligung in die unentgeltliche Nutzung erklären.

Google habe diese Vorgehensweise mit dem Risiko gerechtfertigt, aus einer möglichen Verletzung des Leistungsschutzrechts in Anspruch genommen zu werden, teilte das Kartellamt mit. Diese Begründung sei eine «sachliche Rechtfertigung für das Verhalten von Google gegenüber den Verlegern», befand die Behörde nun in einem förmlichen Beschluss. Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen könne kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadenersatzrisiko einzugehen.

Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, erklärte: «Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts. Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden.» Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens seien in diesem Fall nicht übertreten worden. «Wir haben Google hingegen deutlich gemacht, dass eine Totalauslistung einzelner Verleger einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot darstellen könnte», betonte Mundt.

Deutscher Journalistenverband gegen Leistungsschutzrecht

Die in der VG Media organisierten Verlage, darunter Springer, Burda und Funke, klagen auch bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, um eine Vergütung für die bei Google angezeigten Textausschnitte zu erhalten. Google lehnt die Forderung ab. Nicht alle Verlage lassen sich von der VG Media vertreten. So sind beispielsweise die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» und die «Zeit» nicht dabei.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte sich im Sommer für die Abschaffung des Leistungsschutzrechts ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr erklärt, sie wolle das neue Recht «ergebnisoffenen evaluieren».