Schwuler Kantor gekündigt: Kirche verweist auf "unterschiedliche theologische Haltungen"

Schwuler Kantor gekündigt: Kirche verweist auf "unterschiedliche theologische Haltungen"
Wirbel um einen homosexuellen Kantor in Sachsen: Die Landeskirche sieht in der Kündigung des Musikers durch eine Chemnitzer Kirchgemeinde einen Einzelfall und führt ihn auf unterschiedliche theologische Positionen zurück. "Für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und ihre Kirchgemeinden stellt eine homosexuelle Orientierung weder ein Einstellungshindernis noch einen Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses dar", heißt es in einer am Dienstag in Dresden verbreiten Erklärung.

Gleichwohl gebe es innerhalb der Landeskirche "unterschiedliche theologische Haltungen" zum Umgang mit Homosexualität. "In diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Kirchenvorstandes der Kirchgemeinde Chemnitz-Klaffenbach zu sehen", heißt es. Die Gemeinde war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der junge Musiker hatte erst vor zwei Monaten auf Honorarbasis als Kantor in dem Chemnitzer Ortsteil angefangen. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass die Kreuzkirchgemeinde ihn nicht weiterbeschäftigen will. Im sozialen Netzwerk hatte der Mann gepostet, dass die Gemeinde sich wegen seiner sexuellen Orientierung von ihm getrennt habe. Begründet worden sei die Entscheidung damit, dass in der Bibel stehe, dass Homosexualität eine Sünde sei.

In der Erklärung der Landeskirche heißt es, in allen kirchlichen Berufen - vom Pfarrdienst über die Kirchenmusik und Gemeindepädagogik bis hin zum Verwaltungsdienst - leisteten "homosexuelle Menschen einen wichtigen und hoch geachteten Dienst für unsere Kirche". Als Kirchenmitglieder und gläubige Christen bereicherten sie an vielen Stellen das Gemeindeleben.

Die sächsische Kirchenleitung hatte 2012 beschlossen, das Pfarrhaus in begründeten Einzelfällen und bei Zustimmung von Superintendent und Kirchenvorstand für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Das gilt auch für Gemeindepädagogen und Kantoren.