Gericht verurteilt zwei Mütter der Zwölf Stämme zu Bewährungsstrafen

Gericht verurteilt zwei Mütter der Zwölf Stämme zu Bewährungsstrafen
Weil sie ihre Kinder mit Ruten gezüchtigt haben, sind am Dienstag zwei Mütter der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Das Amtsgericht Nördlingen habe gegen die beiden Frauen Bewährungsstrafen von sechs und neun Monaten verhängt, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

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Die Mütter hätten ihre Kinder mit Ruten auf das Gesäß geschlagen, sagte der Sprecher. Zum Nachweis der Tat sei vor Gericht unter anderem das Video des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk gezeigt worden, in dem die Züchtigungen zu sehen sind. Kuhnigk hatte die Aufnahmen heimlich am Stammsitz der Sekte in Klosterzimmern gedreht. Die Anwälte der Mütter protestierten in der Verhandlung gegen die Vorführung des Videos.

Wegen der körperlichen Züchtigungen bei den Zwölf Stämmen hatten die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen im September 2013 den Eltern von 40 Kindern in "einstweiligen Anordnungsverfahren" das Sorgerecht entzogen. Die Gerichte sahen die Kinder durch die Erziehungsmethoden der Eltern gefährdet. Gegen das Urteil vom Dienstag könne innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden, sagte der Gerichtssprecher.