Ethikrat will Stellungnahme zu Sterbehilfe im Dezember vorlegen

Ethikrat will Stellungnahme zu Sterbehilfe im Dezember vorlegen
Nach langer, kontroverser Debatte will sich das Beratungsgremium in seiner nächsten Sitzung am 18. Dezember auf eine gemeinsame Empfehlung zu dem schwierigen Thema verständigen. Der Bundestag will die Sterbehilfe 2015 gesetzlich regeln.

Nach ausführlicher Sitzung am Donnerstag will der Deutsche Ethikrat im Dezember eine Empfehlung zu gesetzlichen Änderungen bei der Suizidbeihilfe vorlegen. Wie der Ethikrat am Freitag mitteilte, will das Gremium die sogenannte Ad-hoc-Empfehlung in seiner nächsten Sitzung verabschieden, die für den 18. Dezember geplant ist. Ad-hoc-Empfehlungen sind kurze Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen und unterscheiden sich damit von den ausführlichen Stellungnahmen, die in langer Zeit von dem Gremium erarbeitet werden.

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Bei der öffentlichen Sitzung am Donnerstag wurde grundsätzliche Skepsis vieler Mitglieder gegenüber den Plänen der Politik deutlich. Im Bundestag wird von mehreren Gruppen ein Verbot von Organisationen gefordert, die die nicht strafbare Hilfe bei der Selbsttötung anbieten. Daneben gibt es eine Initiative, Ärzten den assistierten Suizid zu erlauben, was derzeit im Standesrecht nicht vorgesehen ist.

In der Sitzung des Ethikrats sagte die Vorsitzende Christiane Woopen, "die eine gute Lösung" gebe es bei diesem Thema nicht. Die derzeitigen Ideen hätten alle Vor- und Nachteile. Lebensorientierung, Selbstbestimmung, Solidarität und die Integrität des ärztlichen Berufs müssten gleichermaßen berücksichtigt und abgewogen werden.