Schwesig: Kinderrechte sollten im Grundgesetz verankert werden

Schwesig: Kinderrechte sollten im Grundgesetz verankert werden
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat sich für eine Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz ausgesprochen.

Es sei nicht in Ordnung, dass "in unserem wichtigsten Wertebuch die Kinderrechte fehlen", sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende am Donnerstag in Berlin zum 25. Jahrestag der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Das Grundgesetz stehe über allen anderen Gesetzen, argumentierte sie.

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In einem Interview des HR sprach sie sich dafür aus, speziell das Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung und auf Beteiligung im Grundgesetz niederzuschreiben. "Gerade wenn Kinder misshandelt würden und Gewalt erlebten, müssten ihre Rechte stärker von Jugendämtern und Familiengerichten berücksichtigt werden als das Elternrecht, sagte sie im Hörfunkprogramm "hr-Info". Außerdem müsse sich die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland verbessern.

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Zugleich gab die Ministerin zu bedenken, indem "man Rechte festschreibt, sind diese Rechte nicht automatisch gleich verwirklicht". Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion müsse deshalb stehen, wie Kinderrechte am besten umgesetzt werden könnten. "Und da dürfen wir auch in Deutschland nicht arrogant sein und so tun, als ob alle Kinderrechte für alle Kinder eingelöst seien", schrieb die SPD-Politiker in einem Beitrag für die Internetseite ihrer Partei.

Nach Ansicht des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), sollten die Anstrengungen für den Schutz der Kinderrechte weiter erhöht werden. Das Erreichte sei "leider noch unzureichend". Er verwies darauf, dass Millionen von Kindern in humanitären Krisen der Welt aufwachsen und "zu viele Kinder" jeden Tag an den Folgen von Krieg und Naturkatastrophen sterben. "Alle zehn Minuten stirbt ein Mädchen, weil man ihm Gewalt antut", erklärte Strässer. "Mich betrüben diese Zahlen sehr."