DGB fürchtet um Einhaltung des Mindestlohns

DGB fürchtet um Einhaltung des Mindestlohns
Vor allem unscharfe Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit in bestimmten Branchen könnten laut der Dachgewerkschaft dazu führen, dass nur schwer überprüft werden kann, ob Arbeitgeber den Mindestlohn tatsächlich zahlen.

Der DGB sieht durch Verordnungen des Bundesfinanzministeriums die Einhaltung des ab Januar geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro gefährdet. Durch die Verordnungen würden die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen zur Einhaltung der Lohnuntergrenze ausgehebelt, kritisiert der Gewerkschaftsbund in einer Stellungnahme, die der "Saarbrücker Zeitung" (Freitagsausgabe) vorliegt. Es handele sich um einen Regelungsvorschlag, "dessen Sinn einzig und allein in einer Förderung der Umgehung des Mindestlohns zu liegen scheint".

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Der DGB verweist darauf, dass das Mindestlohngesetz eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in missbrauchsanfälligen Bereichen wie der Baubranche oder dem Transport- und Gaststättengewerbe vor sieht. Danach muss der Arbeitgeber den Beginn und das Ende der Arbeitszeit seiner Beschäftigten dokumentieren, um wirksame Kontrollen der dafür zuständigen Zollbehörden zu ermöglichen.

Nach der geplanten Verordnung des Finanzministeriums brauche jedoch in bestimmten Fällen nur die Dauer der Tätigkeit dokumentiert zu werden, nicht die genaue Anfangs- und Endzeit der Arbeit. Das mache die Überprüfung solcher Angaben unmöglich. Auch könne nicht kontrolliert werden, ob bei Nachtarbeit ein Zuschlag zum Mindestlohn bezahlt worden sei. Wenn die Verordnungen so kämen, wäre dies "vollkommen kontraproduktiv", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Zeitung.

Ab 2015 gilt erstmals in Deutschland eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Für Jugendliche, Praktikanten, Auszubildende und Langzeitarbeitslose gelten Ausnahmen, ebenso für eine befristete Zeit für Zeitungsboten und Erntehelfer. Zudem gibt es für bestimmte Branchen mit Tarifvertrag eine Übergangsfrist bis 2017.