Strafrechtler: Bußgelder als Waffe gegen korrupte Unternehmen reichen nicht aus

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Strafrechtler: Bußgelder als Waffe gegen korrupte Unternehmen reichen nicht aus
Deutschland braucht nach Ansicht des Kölner Strafrechtsprofessors Michael Kubiciel ein Unternehmensstrafrecht.
10.11.2014
epd
Miriam Bunjes

"Es ist gesellschaftlich und politisch nicht mehr vermittelbar, dass die Sanktion gegen Falschparken genauso heißt wie die Sanktion gegen das Einrichten schwarzer Kassen in einem Unternehmen", sagte der Strafrechtler dem Evangelischen Pressedienst (epd). In Deutschland müssen Unternehmen für Straftaten, die Angestellte im Zusammenhang mit ihren beruflichen Tätigkeiten begehen, lediglich Bußgeld bezahlen. Die USA und andere EU-Staaten haben längst ein Unternehmensstrafrecht eingeführt.

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"Bußgelder sind keine angemessene Reaktion auf Wirtschaftskriminalität, die seit der Finanzkrise und Steuerhinterziehungsskandalen immer stärker von der Gesellschaft eingefordert wird", sagte der Strafrechtler. Eine Bestrafung von Unternehmen nach dem Strafrecht mache hingegen deutlich, dass es auch um eine sozialethische Verurteilung der Taten geht. "Außerdem sind Ordnungswidrigkeitenverfahren nichtöffentlich", sagte Kubiciel. "Es ist nicht einmal transparent, wie viele Verfahren gegen Unternehmen es in Deutschland gibt oder gegeben hat."

Schuld sei im deutschen Strafrecht traditionell an ein Individuum gebunden, das eine Tat plant und begeht. Deshalb gebe es in der Rechtswissenschaft Vorbehalte gegen ein Unternehmensstrafrecht, mit dem auch Personen-Zusammenschlüssen wie Unternehmen Schuld zugeschrieben werden kann. "Unternehmen treten aber als Unternehmen und nicht als Einzelpersonen in der Gesellschaft auf und gestalten als solche fundamental die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Land mit", sagte Kubiciel.

Dazu nutzten sie die Freiheiten, die ihnen das Rechtssystem gibt: "Die Kehrseite ihrer Freiheit heißt Verantwortung - und das heißt auch, als Organisation für in der Gruppe begangene Straftaten einzustehen." Eine Festschreibung dieser Verantwortung im Strafrecht hält Kubiciel für legitim und praktikabel: "Das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Ländern."