Verfahren Diakonie gegen Porno-drehende Erzieherin erneut vor Gericht

Verfahren Diakonie gegen Porno-drehende Erzieherin erneut vor Gericht
Der Rechtsstreit zwischen der Diakonie Neuendettelsau und einer wegen Pornofilm-Drehs fristlos entlassenen Erzieherin wird an diesem Mittwoch fortgesetzt.

Vor dem Arbeitsgericht Augsburg findet in der Außenstelle Donauwörth ein sogenannter Kammertermin statt. Ob es bei der Verhandlung zu einem Vergleich oder Urteil kommt, ist noch unklar. Die geschasste Erzieherin wird ihrem Anwalt zufolge selbst an der Verhandlung teilnehmen.

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Die 38-jährige Erzieherin wurde von der Diakonie entlassen, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem in Pornofilmen mitgespielt und die dann im Internet veröffentlicht hat. Die Frau pocht nicht mehr auf Wiedereinstellung, sondern fordert nun eine Abfindung. Das Sozialwerk will aber auf keinen Fall zahlen. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht scheiterte am 2. Juli.

Die Diakonie sieht sich mit der Kündigung im Recht, weil die Erzieherin ihren Nebenjob unter dem Künstlernamen "Julia Pink" einerseits nicht bei der Diakonie angemeldet hatte, und er andererseits nicht mit den Werten der Kirche und dem Dienstauftrag der Diakonie vereinbar sei.

Der Anwalt der Erzieherin, die mehr als 17 Jahre bei der Diakonie mit behinderten Menschen gearbeitet hat, wertete die Situation vollkommen anders. Die "Freizeittätigkeit" im Erotikbereich habe nichts mit ihrer Arbeit zu tun, betonte er. Die Frau sei ihrem Erotikhobby unter einem Pseudonym nachgegangen, der keinen Rückschluss auf ihre Arbeit zulasse.