Verbraucherschützer: Umsetzung der Energiewende ist sozialunverträglich

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Verbraucherschützer: Umsetzung der Energiewende ist sozialunverträglich
Der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, hat die Umsetzung der Energiewende als sozialunverträglich kritisiert.

"Die Energiewende ist auf dem sozialen Auge blind", sagte Müller dem Evangelischen Pressedienst (epd). Hartz-IV-Empfänger, Rentner und andere Geringverdiener, alle müssten die Stromkosten gleichermaßen tragen wie Besserverdiener.

Müller forderte die Bundesregierung auf, Initiativen in den Ländern oder von Sozialverbänden zu bündeln und stärker zu unterstützen. Dazu zählten etwa Angebote zum Stromsparen. "Die soziale Dimension der Energiewende muss die gleiche Aufmerksamkeit erfahren, wie etwa die Ökostrom-Rabatte für die Industrie."

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In diesem Zusammenhang erneuerte Müller seine Kritik an den Industrieausnahmen, die durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gewährt werden. Vor den Beratungen zur Novelle sei eine Reduzierung der Ökostrom-Rabatte um etwa eine Milliarde Euro angekündigt worden. Dieses Versprechen sei gebrochen worden, sagte Müller. Zwar hält auch der Verbraucherschützer Rabatte für energieintensive Unternehmen für gerechtfertigt, die im internationalen Wettbewerb bestehen müssen. Doch von der aktuellen Regelung würden etliche Unternehmen profitieren, auf die diese Eigenschaft nicht zutrifft. "Im Windschatten der vermeintlichen Gefährdung von Arbeitsplätzen halten Trittbrettfahrer die Hand auf", betonte Müller. Mehr als 2.100 Unternehmen profitieren derzeit von den Ausnahmen.

Auf Widerstand stößt bei Müller auch die Regelung zur Stromerzeugung durch erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch. "Der Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien ist eigentlich die Vollendung der Energiewende, weil er auf die Förderung durchs EEG verzichtet", sagte Müller.

Die EEG-Reform sieht jedoch vor, dass für neue Anlagen 30 beziehungsweise 40 Prozent EEG-Umlage zu entrichten sind. Die Bagatellgrenze liegt bei 10 KW. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hätte diese Grenze mindestens auf 30 KW angehoben werden müssen. Sinnvoller wäre es allerdings gewesen, den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien wie bisher komplett von der EEG-Umlage zu befreien. Vor allem für kleine Mietparteien wäre es eine enorme Chance gewesen über die Befreiung unmittelbar an der Energiewende zu partizipieren, unterstrich Müller. "Die Energiewende von unten wurde damit konterkariert."

Die EEG-Novelle tritt am 1. August in Kraft. Bis zuletzt hatten die Industrieausnahmen und die Regelungen zum Eigenverbrauch zu zahlreichen Änderungen an dem Gesetzespaket geführt. Die Novelle soll den Anstieg der EEG-Umlage bremsen. Zugleich soll das Gesetz dafür sorgen, dass bis 2035 der Anteil von Ökostrom an der Energieversorgung auf bis zu 60 Prozent steigt. Außerdem soll die Vermarktung erneuerbarer Energien über Ausschreibungsverfahren vorangetrieben werden.