Bundeskabinett regelt Sicherungsverwahrung neu

Bundeskabinett regelt Sicherungsverwahrung neu
Bis Mai 2013 muss die Sicherungsverwahrung in Deutschland neu geregelt sein. Die Regierungskoalition einigte sich nun auf einen Gesetzentwurf. Die Frage der nachträglich angeordneten Unterbringung von Straftätern sorgt aber weiter für Streit.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung in Deutschland beschlossen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte in Berlin an, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "eins zu eins" umgesetzt würden. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr unter anderem die fehlende Trennung von Haft und Sicherungsverwahrung als rechtswidrig beanstandet und damit eine Neuregelung bis spätestens zum 31. Mai 2013 nötig gemacht.

Die Trennung von Gefängnis und anschließender sicherer Unterbringung, das sogenannte Abstandsgebot, soll künftig unter anderem durch eine intensive Betreuung der Täter berücksichtigt werden. Nach Angaben von Leutheusser-Schnarrenberger sollen Gerichte überprüfen, ob eine ausreichende Betreuung angeboten wird. Den Tätern müsse eine intensive und individuell zugeschnittene, insbesondere sozialtherapeutische Behandlung angeboten werden.

Sicherungsverwahrung ist keine zusätzliche Strafe

Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung der Haftstrafe weiter im Arrest bleiben. Dabei geht es nicht um eine zusätzliche Strafe, sondern um den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern. Wegen dieses Unterschieds verlangte das Bundesverfassungsgericht eine andere Behandlung der Betroffenen. Die Umsetzung der Neuregelungen obliegt den Ländern.

Uneinig sind sich die am Entwurf Beteiligten offenbar noch über die Abkehr von der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügten die Möglichkeit, Tätern nach Verbüßung der Haft die Verwahrung aufzuerlegen. Künftig soll die Regelung nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums durch eine Ausweitung der primären, also bereits beim Gerichtsurteil festgelegten, und der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ersetzt werden.

Nachträgliche Sicherheitsverwahrung weiter umstritten

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte dies. Die nachträgliche Sicherungsunterbringung werde weiterhin dringend gebraucht, sagte sie in München. Es gebe wenige, aber "hochexplosive" Fälle, in denen sich die Gefährlichkeit eines Täters erst im Strafvollzug herausstelle, sagte Merk.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Günter Krings, plädierte für die Möglichkeit zur nachträglichen Unterbringung. Hier sei die Initiative der Länder gefordert, sagte Krings. Über die Frage der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung hatte es bereits im vergangenen Jahr Differenzen zwischen den Justizministern der Länder und der Bundesjustizministerin gegeben. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte indes in Berlin, dass eine Prüfung der nachträglichen Unterbringung geplant sei.

Der Entwurf der Koalition sieht weiterhin vor, die Sicherungsverwahrung im Wesentlichen nur noch bei schweren Gewalt- und Sexualverbrechern möglich zu machen. Eine entsprechende Einengung des Katalogs der Anlass-Taten gilt seit 2011. Der SPD geht sie bisher jedoch nicht weit genug. Sie fordert eine Beschränkung auch im Gesetzestext auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte. Der aktuelle Entwurf korrigiere nicht den Katalog der Anlass-Taten, der zum Beispiel auch Hochverrats- und Straßenverkehrsdelikte umfasse, erklärten die Vize-Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht und der rechtspolitische Sprecher Burkhard Lischka.

epd