Verfassungsentwurf für Nordkirche vorgestellt

Verfassungsentwurf für Nordkirche vorgestellt
Der Schleswiger Bischof Gerhard Ulrich hat den neuen Entwurf der Nordkirchenverfassung vorgestellt. Kern sei für ihn, dass eine "Einladende Kirche" gegründet werde.

Dass es in Ost und West noch Unterschiede in der Besoldung und im Arbeitsrecht gebe, solle nur für den Übergang gelten, sagte Bischof Gerhard Ulrich, Vorsitzender der Gemeinsamen Kirchenleitung bei der Verfassungsgebenden Synode in Heringsdorf auf Usedom. Bis Sonntag werden 266 Kirchenparlamentarier aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein die Verfassung der Nordkirche beraten.

Pfingsten 2012 soll die Fusion der Landeskirchen Mecklenburg, Nordelbien und Pommern zur Nordkirche gefeiert werden. Ulrich verteidigte bei der Vorstellung des Verfassungsentwurfes die "Ewigkeitsklausel" für Pommern. Danach darf der künftige Kirchenkreis nur mit Zustimmung der pommerschen Kirchenkreissynode geändert werden. Die pommersche Kirche, so Ulrich, habe durch den Verlust der heute polnischen Gebiete in besonderer Weise unter den Kriegsfolgen gelitten. Es gebe eine "vernarbte pommersche Identität". Die Kirche sei die letzte Institution, die die pommersche Identität noch abbilde.

Nordelbischer Bischof: Kirche ist mehr als ein Zahlenspiel

Als Vorsitzender der Gemeinsamen Kirchenleitung appellierte Nordelbiens Bischof Ulrich, den Fusionsprozess in der "Grundhaltung der wertschätzenden Wahrnehmung" konsequent fortzuführen. Beim Projekt Nordkirche gehe es um eine neue Kirche, nicht um ein Zahlenspiel. "Denn Kirche "rechnet" sich nie - dazu lebt sie zu sehr aus der Gnade Gottes, auch wenn es trotzdem wichtig bleibt, dass die Finanzen stimmen müssen", sagte Ulrich.

Neben der Beratung über die Verfassung und das Einführungsgesetz steht am Freitag ein Eckpunktepapier zum Haushalt der Nordkirche im Mittelpunkt der Diskussion. Das im Entwurf vorliegende Finanzgesetz sieht nach Angaben der Kirche vor, dass alle Einnahmen, zu denen vor allem Kirchensteuern, Staatsleistungen und Mittel aus dem EKD-Finanzausgleich zählen, zunächst in den Haushalt der Gesamtkirche fließen. Der Gesamtetat der dann fünftgrößten evangelischen Landeskirche in Deutschland werde auf der Einnahmenseite rund 500 Millionen Euro umfassen.

Erfolgreiche Endabstimmung gilt als sicher

Der Zusammenschluss zur Nordkirche kostet für die Kirchenkreise in Hamburg und Schleswig-Holstein weniger als geplant. Statt auf fünf Prozent müssten die nordelbischen Kirchenkreise auf weniger als vier Prozent ihrer Einnahmen verzichten, sagte der Schleswiger Bischof Gerhard Ulrich. 

Die beiden Kirchen in Mecklenburg und Pommern sind mit ihren 200.000 und 100.000 Mitgliedern deutlich kleiner und verfügen über weniger Einnahmen als die Nordelbische Kirche mit 2,1 Millionen Mitgliedern. Als erfreulich wertete der Bischof die Tatsache, dass in Mecklenburg und Pommern die Kirchensteuereinnahmen gestiegen seien.

Die erfolgreiche Endabstimmung der Nordkirchenverfassung gilt als sicher, weil lediglich die einfache Mehrheit der drei Einzelsynoden erforderlich ist. Der Synodentagung war ein Beratungsprozess vorangegangen, in den Gemeinden, Kirchenkreise, kirchliche Gruppen und Einzelpersonen Änderungswünsche einbringen konnten. Zahlreiche Vorschläge gingen in den neuen Entwurf der Verfassung ein. Grundsatzentscheidungen zur künftigen Nordkirche wurden bereits im Fusionsvertrag 2009 festgelegt.

epd/dpa