Die Polizei ermittelt im Netz zwischen Chance und Risiko

Die Polizei ermittelt im Netz zwischen Chance und Risiko
Die deutschen Fahnder ermitteln offenen und verdeckt in sozialen Netzwerken. Die Daten liefern mannigfaltige Informationen über die Nutzer. Insbesondere verdeckte Ermittlungen sind rechtlich jedoch umstritten, meint der Bundesdatenschutzbeauftragte.
31.07.2011
Von Christiane Schulzki-Haddouti

Der norwegische Attentäter Anders Behring B. schrieb drei Jahre lang an einem Rechtfertigungs- und Motivationsmachwerk mit dem Titel "2083". Um es nach Fertigstellung effektiv verbreiten zu können, recher-chierte er über Facebook E-Mail-Adressen europäischer Konservativer, Rechtsradikaler und Neonazis. Am Ende hatte er 8.000 E-Mail-Adressen gefunden, die zu den "hingebungsvollsten Nationalisten in den westeu-ropäischen Ländern" gehörten. An diese E-Mail-Adressen wollte er sein Werk nach Fertigstellung verschicken.

Rund weitere 2.000 Mailadressen kamen über allgemeine Recherchen im Netz und alte Kontakte aus seiner Zeit bei der rechtspopulistischen Fortschrittspartei. Als er genügend E-Mail-Adressen abgefischt hatte, entschärfte er sein Profil. Er hatte Angst, aufzufallen und bei verdeckten Ermittlern Alarmglocken auszulösen.

BKA, Bundespolizei und Zoll ermitteln virtuell

Leider war er niemandem aufgefallen. Jedenfalls nicht so, dass man ihn näher unter die Lupe genommen hätte. Sein Verdacht, dass Sicherheitsbehörden unter falschen Profilen operieren, war jedoch richtig. In Deutschland ermitteln Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und Zoll seit einiger Zeit in sozialen Netzwerken wie Facebook, den VZ-Netzwerken und "Wer kennt wen". Sie wollen so vor allem bereits gewonnene Erkenntnisse verdichten, teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit.

Die Fahnder nutzen fallbezogen öffentlich verfügbare Informationen, gleichwohl gibt es noch keine Teams oder Ermittler, die sich auf die Fahndung in den sozialen Netzwerken spezialisiert haben. Auch kooperiert die Polizei nicht mit Nachrichtendiensten. Erst in vier Fällen habe das Bundeskriminalamt Daten aus sozialen Netzwerken an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet. Dabei ging es um die Abwehr von konkreten Gefahren für Personen.

Mit Twitter, Youtube, Facebook und Co. generieren Nutzer immer mehr interessante Daten. Diese eignen sich dafür, Beziehungen zwischen Menschen auf einfache Weise auszuforschen. Wissenschaftler zeigten, dass mit diesen Daten Verhaltensanomalien entdeckt, Interessen von Gruppen vorhergesagt, Trends identifiziert oder das Mobilitätsverhalten ausgewertet werden kann. Allein mit Facebook mit seinen 20 Millionen Nutzern in Deutschland ließen sich bereits Beziehungsgeflechte kartieren. In der Zeitschrift "Kriminalistik" schlugen Polizeiexperten bereits vor, die Daten aus den sozialen Netzwerken mit polizeilichen Datenbanken wie INPOL abgleichen könnte – ergänzend zur Telefonüberwachung und Observationen.

Bislang kein Erfolg bei der virtuellen Fahndung

In Deutschland kommen eine Software des Polizeiausrüsters Rola Security sowie ein System der Firma IBM namens "Criminal Reduction Utilising Statistical History" (CRUSH) zum Einsatz. Eine europäische Umfrage stellte fest, dass Suchläufe sowie die Herstellung von Verbindungen von zuvor nicht miteinander in direkten Zusammenhang stehenden Informationen zu den Wunschmerkmalen der neuen Ermittlungssysteme zählen. Dabei sollen Daten von Websites, internen Daten aus sozialen Netzwerken sowie Polizeidatenbanken zusammengeführt werden. Doch die Bundesregierung wiegelt vorerst ab: "Es wird keine systematische und anlassunabhängige Recherche in sozialen Netzwerken durchgeführt."

Die Fahnder ermitteln auch inkognito in den Netzen – unter falschem Namen. Bekannt ist lediglich, dass sechs verdeckte BKA-Ermittler in den letzten zwei Jahren in den sozialen Netzwerken unterwegs waren. Doch in keinem einzigen Fall hatte die Auswertung der ermittelten Daten zum Erfolg geführt. Mangels Statistik kann die Bundesregierung nichts darüber sagen, wie oft es zu solchen Ermittlungen in den letzten Jahren kam.

Als "Verschlusssache" sind Informationen darüber klassifiziert, ob verdeckte Ermittler auch strafbare Inhalte in den Netzwerken weitergegeben haben. Klar verneint die Regierung allerdings die Frage, ob gezielt "Honigtöpfe" für bestimmte Gruppen ausgelegt werden. In den USA beispielsweise ist die CIA dafür bekannt, falsche Propagandaseiten ins Netz zu pflanzen. Sie versuchen, als "Honigtöpfe" Sympathisanten und tatsächliche Terroristen anzulocken. Die Behörden überwachen die Nutzeraktivitäten, um so rechtzeitig von terroristischen Anschlagsplänen zu erfahren.

Die Datenauswertung hat Potenzial, ist aber umstritten

Die offenen wie verdeckten Ermittlungen sind nicht unumstritten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte in seinem letzten Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen mit der Rechtsunsicherheit verbunden seien, ab welchem Recherchestadium ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorliegt. Er empfahl hier spezielle gesetzliche Regelungen, um keine Grauzone entstehen zu lassen. Die Bundesregierung ist hingegen der Ansicht, dass die Verwendung von offenen Quellen sowie die Beobachtung öffentlicher Chats mit den Grundrechten zu vereinbaren ist.

Eine Auswertung der Daten hat jedenfalls großes Potenzial: In den USA wird bereits überlegt, diese Daten für die Notfall- und Katastrophenkommunikation zu verwenden oder um Stimmungen in der Bevölkerung aufzunehmen. In Indien entwickelten Forscher basierend auf einer Auswertung der zivilen Reaktionen auf die Terroranschläge in Jakarta und Mumbai bereits eine Methode, um Reaktionen der Zivilbevölkerung strukturierter auszuwerten. Damit sollen Behörden schneller auf Bedrohungen reagieren können.


Christiane Schulzki-Haddouti lebt und arbeitet in Bonn.