Wo ist die PID erlaubt, wo verboten?

Wo ist die PID erlaubt, wo verboten?
Im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten untersuchen und dann auswählen - ob das in Deutschland erlaubt sein soll oder nicht, darüber entscheidet der deutsche Bundestag an diesem Donnerstag. Bisher reisen Paare, die die Präimplantationsdiagnostik (PID) anwenden wollen, ins Ausland. Wo ist die PID erlaubt und wo nicht? Ein Überblick.

In diesen Ländern ist die PID erlaubt:

USA: Das Verfahren wird seit 1990 genutzt, inzwischen an einer Vielzahl von Kliniken. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung von PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts wird weitgehend als legitim anerkannt.

Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. Sie wird seit 1990 angewendet. Alle Arbeiten mit embryonalem Gewebe unterliegen der Kontrolle einer speziellen Behörde, die Tests werden an lizenzierten Zentren durchgeführt. Das Anwendungsspektrum gilt als relativ breit. Im Januar 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.

Frankreich: Die PID ist seit 1997 konkret rechtlich reguliert. Sie ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere genetische Krankheiten vermieden werden können, wenn ein Elternteil nachweislich eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt. Die erste Lizenz gab es 1999.

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Norwegen: In Norwegen ist die PID nur zulässig, um besondere geschlechtsgebundene erbliche Krankheiten zu vermeiden. Das Gesetz wurde 2003 verabschiedet. Vorher war die PID zwar seit 1994 zugelassen, konnte aber faktisch nicht angewendet werden, weil gleichzeitig die Forschung an menschlichen Embryonen verboten war.

Belgien: Seit 1994 testen belgische Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen zum Beispiel auf Erbkrankheiten. Eine gesetzliche Regelung für die Forschung an Embryonen wurde 2003 geschaffen. Sie schränkt die PID kaum ein, verbietet aber die rein geschlechtsspezifische Auswahl von Embryonen.

Dänemark: Bei einem Risiko etwa für genetisch bedingte Krankheiten sind Untersuchungen an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Die erste PID wurde 1999 zugelassen. Seitdem ist das Verfahren nur in wenigen Fällen angewendet worden.

Die PID ist außerdem in Spanien, Portugal, Schweden und den Niederlanden gesetzlich erlaubt. 

In diesen Ländern ist die PID verboten: 

Italien: Der italienische Senat hat 2003 ein Gesetz verabschiedet, das die PID generell verbietet und die In-vitro-Fertilisation erheblich einschränkt. In den Neunziger Jahren war die PID in privaten Kliniken erlaubt und es hatte sich ein breiter Markt entwickelt. Ein Erlass aus dem Jahr 1985 hatte die PID auch schon vor 2003 in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen verboten.

Schweiz: "Das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro und deren Untersuchung sind verboten." So steht es im Fortpflanzungsmedizingesetz der Schweiz, damit ist die PID verboten. Über eine Zulassung wird seit 2009 diskutiert.

Österreich: In Österreich gilt die PID als verboten, doch die Gesetzeslage ist unklar. Laut Fortpflanzungsmedizingesetz dürfen "entwicklungsfähige Zellen" untersucht werden, wenn das für die "Herbeiführung einer Schwangerschaft" erforderlich ist. Bezöge man das auf die Lebensfähigkeit eines Embryos, wäre die PID erlaubt.
 

evangelisch.de/mit Material von dpa