Radioaktivität: Grenzwerte in Lebensmitteln zu hoch

Radioaktivität: Grenzwerte in Lebensmitteln zu hoch
Gesundheitsschädlich: Verbraucherschützer kritisieren die europäischen Grenzwerte für die Strahlenbelastung von japanischen Import-Lebensmitteln als zu lax.

Verbraucherschützer kritisieren die europäischen Grenzwerte für die Strahlenbelastung von japanischen Import-Lebensmitteln als zu lax. Die Grenzwerte seien teilweise doppelt so hoch wie übliche Standards, erklärten die Organisation "foodwatch" und das Umweltinstitut am Dienstag in Berlin und München. Die Verbraucherschützer bezogen sich auf eine Eilverordnung, die die EU am Wochenende als Reaktion auf die Fukushima-Katastrophe in Kraft gesetzt hatte.

Diese Verordnung legt für den Großteil aller Nahrungsmittel aus Japan einen Grenzwert von 1.250 Becquerel für gesundheitsschädliches Cäsium-134 und Cäsium-137 fest. Bisheriger EU-Standard sei dagegen 600 Becquerel, so die Verbraucherschützer. Einzelne Produkte wie etwa Fischöle und Gewürze dürften sogar einen Wert von bis zu 12.500 Becquerel je Kilogramm erreichen, hieß es.

"foodwatch" und das Umweltinstitut kritisierten in diesem Zusammenhang auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): Sie warfen ihr eine "lückenhafte Informationspolitik" vor. Die Verbraucherschutz-Aktivisten forderten einen vollständigen Importstopp für fragliche Nahrungsmittel aus den betroffenen Regionen Japans.

EU-Kommission und Bundesregierung weisen Kritik zurück

Ein Sprecher Aigners nannte die Kritik dagegen "unangebracht und inhaltlich falsch". Die Grenzwerte in der EU-Eilverordnung seien bereits 1987 festgelegt worden und international wie national anerkannt. Die europäischen Maßnahmen stellten keine Minderung, sondern eine Verschärfung der Sicherheit dar: So umfasse die Eilverordnung neben Cäsium auch Jod, Strontium und Plutonium. Auch die Kontrollen seien deutlich verschärft worden.

Von einer Erhöhung der Grenzwerte für Japan-Importe könne nicht die Rede sein, betonte der Sprecher: Die von den Verbraucherschützern erwähnten Standards bezögen sich nur auf Importe aus von der Tschernobyl-Katastrophe betroffenen Drittländern, etwa der Ukraine.

Auch die EU-Kommission unterstrich, es handele sich nicht um eine Erhöhung der Grenzwerte, sondern um die Aktivierung einer seit langem existierenden Verordnung. "Die Grenzwerte darin wurden auf Grundlage einer unabhängigen wissenschaftlichen Analyse festgelegt", sagte eine Sprecherin.

epd