Gesundheitsreform: Was ändert sich?

Gesundheitsreform: Was ändert sich?
Der Bundestag will am Freitag die Gesundheitsreform verabschieden. Sie soll elf Milliarden Euro im Gesundheitswesen einsparen. Ohne die Reform rechnen die gesetzlichen Krankenversicherungen nach jüngsten Schätzungen für 2011 mit einem Defizit von neun Milliarden Euro. Durch die Gesundheitsreform sollen also die Einnahmen 2011 die Ausgaben um zwei Milliarden Euro übersteigen.

Die wichtigsten Änderungen durch die Gesundheitsreform:

- Beitragserhöhungen: Zum 1. Januar 2011 steigen die Beiträge zur Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent, der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent. Er wird auf diesem Niveau eingefroren. Die Beiträge gehen in den Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen ihre Zuweisungen erhalten. Die Erhöhung bringt dem Fonds rund sechs Milliarden Euro mehr Einnahmen.

- Zusatzbeiträge: Die Krankenkassen können einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben, wenn sie mit den Finanzmitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Künftige Kostensteigerungen werden dadurch allein von den Versicherten finanziert.

- Sozialausgleich: Es wird ein Sozialausgleich eingeführt. Übersteigen die Zahlungen des Versicherten den zu Jahresbeginn bekannten durchschnittlichen Zusatzbeitrag um mehr als zwei Prozent seines Bruttolohns, bekommt er die Differenz erstattet. Der Sozialausgleich soll aus einem Steuerzuschuss von zunächst zwei Milliarden Euro finanziert werden, der bis 2014 ausreichen soll. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet erst 2012 mit einem einstelligen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Einzelne Kassen werden aber auch im nächsten Jahr - wie heute schon - Zusatzbeiträge erheben.

- Privatversicherte: Der Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Versicherung wird erleichtert. Statt bisher drei Jahre muss der Versicherte nur noch ein Jahr lang ein Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von monatlich 4.162,50 Euro (2010) oder 4.125 Euro (2011) nachweisen. Die Regelung gilt ab 31. Dezember 2010, damit Versicherte, die in diesem Jahr die Voraussetzung erfüllt haben, bereits ab Januar 2011 zu einer Privaten wechseln können. Es wird mit rund 40.000 Wechslern im kommenden Jahr gerechnet, wodurch die gesetzlichen Kassen rund 200 Millionen Euro einbüßen würden.

- Vorkasse: Abrechnungen auf Basis der Vorkasse werden erleichtert. Patienten, die ihre Rechnung beim Arzt selbst bezahlen, binden sich an diesen Tarif nur noch ein Vierteljahr, wenn sie ihn direkt mit dem Arzt vereinbaren. Wählen sie die Kostenerstattung über einen Zusatztarif bei ihrer Krankenkasse, gilt er ein Jahr. Bisher gibt es Fristen von einem beziehungsweise drei Jahren. Für Kostenerstattungs-Tarife zahlen die Versicherten mehr, werden dafür aber beim Arzt wie Privatpatienten behandelt. Die Krankenkassen erstatten nur einen Teil der Rechnung, im Schnitt etwa 50 Prozent.

- Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen: Die Ausgabensteigerungen für Krankenhausbehandlungen sollen in den kommenden beiden Jahren um rund eine Milliarde Euro reduziert werden. Die Honorarzuwächse der Ärzte werden ebenfalls zwei Jahre lang gebremst, die Vergütungen für Hausarztverträge gekürzt. Bereits bestehende Verträge haben Bestandsschutz bis Mitte 2014. Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherungen werden für zwei Jahre auf dem Niveau von 2009 eingefroren.

- Arzneimittel: Die Ausgaben der Krankenkassen und der privaten Krankenversicherungen für Arzneimittel sollen pro Jahr um 2,4 Milliarden Euro sinken. Die Regelungen, die Preisverhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und Kassen sowie Einsparungen bei Apotheken und Großhandel beinhalten, sind im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz zusammengefasst, das bereits am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden sollte.

epd