Kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger?

Kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger?
Auf Hartz-IV-Empfänger könnten gravierende Änderungen bei den Kosten für ihre Wohnungen zukommen, was letztlich auf kleinere Wohnungen hinauslaufen könnte.

Die Bundesregierung macht ernst mit ihrem Vorhaben einer Wohnkostenpauschale für Hartz-IV-Empfänger. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, bestätigte am Freitag in Berlin einen Bericht der "Financial Times Deutschland" grundsätzlich. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe vorgeschlagen, die individuelle Berechnung der erstattungsfähigen Mietkosten durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen. Die Kommunen könnten dies dann in Satzungen regeln.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine regionale Pauschalierung der Wohnkosten für Langzeitarbeitslose vereinbart. Dies soll nach Darstellung des Arbeitsministeriums eine umfangreiche Einzelfallprüfung über die Angemessenheit der Wohnung für Hilfeempfänger überflüssig machen. Die Obergrenzen sollen von den Kommunen "auf Basis valider, transparenter und nachzuprüfender Kriterien" festgelegt werden. Bei Wohnkosten unterhalb dieser Grenzen soll deren Angemessenheit "pauschal nicht geprüft werden".

Mit den Überlegungen wolle man für "mehr lokale und regionale Differenzierungsmöglichkeit sorgen", hieß es im Ministerium. Nicht beabsichtigt sei ein neuer oder größerer Spielraum der Kommunen für Einsparungen bei den Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern. Eine bundesweite Pauschalierung sei nicht geplant.

Das Ministerium wies die Darstellung der Zeitung zurück, die Neuregelung ziele darauf, den Wohnanspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter zu beschränken. Weder das Ministerium selbst noch die Bundesregierung machten sich "diese Größe zu eigen oder zum Maßstab". Derzeit liegt der Richtwert bei 45 Quadratmetern.

Kritik von Grünen und Linken

Allerdings hatte Ministeriumssprecher Flosdorff eine Wohnungsgröße zwischen 25 und 45 Quadratmetern für Alleinstehende als durchaus "sachgerecht" bezeichnet. Kriterium könne der örtliche Mietspiegel sein. "Es ist unterschiedlich, ob Sie in der Münchner Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten", sagte Flosdorff.

Scharfe Kritik kam aus den Reihen von Linken und Grünen. Für Grünen-Chef Cem Özdemir entzieht sich der Bund mit der Übertragung der Mietkosten-Bestimmung auf die Kommunen «seiner Verantwortung und setzt den Kommunen die Pistole auf die Brust: Entweder sie werden ihrer sozialen Verantwortung wirklich gerecht und kommen damit in große Haushaltsnöte oder sie gehen den sozial Schwächsten drastisch an die Gurgel», sagt er den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstag).

Der Deutsche Städtetag hält die Vorschläge für diskussionswürdig. Allerdings sei der Wohnungsmarkt in vielen Städten "so eng, dass günstigere Wohnungen für Langzeitarbeitslose (...) kaum vorhanden sind und deshalb Umzüge in größerem Umfang gar nicht stattfinden können". Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnte: "Es wird nicht funktionieren, dass die Bundesregierung ein soziales Streitthema auf die Kommunen abwälzt", sagte Uwe Zimmermann vom DStGB der WAZ-Mediengruppe.

dpa