Nach Shutdown: Diakonie-Straffälligenhilfe fordert Beratung für Gefangene

22.05.2020
ekn (Video) und epd (Text)
Die Gefängnisse in Niedersachsen lassen in der Coronakrise keinen Besuch zu. Der Grund scheint einleuchtend: Die Ansteckungsgefahr ist zu groß. Allerdings fallen dadurch auch die sogenannten Übergangs-Beratungen aus, mit denen die Diakonie verhindern möchte, dass entlassene Straffällige in Freiheit wieder rückfällig werden. Diese Gespräche müssten bald wieder möglich sein, fordert Burkhard Teschner, Geschäftsbereichsleiter der Straffälligenhilfe der Diakonie Osnabrück.

Häftlinge in Niedersachsen, die kurz vor der Entlassung stehen, sollten nach Auffassung der Diakonie auch in der Corona-Krise geregelt auf den Schritt in die Freiheit vorbereitet werden. "Wir schlagen vor, Sprechzimmer nach den gültigen Hygieneregeln in den Justizvollzugsanstalten einzurichten, um so die wichtigen Vorbereitungsgespräche zwischen Inhaftierten und den Mitarbeitenden der Anlaufstellen zu ermöglichen", sagte Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke am Freitag in Hannover. Die Inhaftierten litten derzeit sehr darunter, kaum Kontakt zur Außenwelt zu haben.

Die Sorge um Familienangehörige und die ungewisse Lage außerhalb der Haftanstalten verunsichere sie - ebenso die Ungewissheit, ob sie sich nach ihrer Entlassung Wohnung und Arbeit fänden, sagte Lenke. Hintergrund des Vorschlags ist die Schließung der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten für Besucher seit Beginn der Corona-Pandemie, die eine umfassende Begleitung von Häftlingen erschwere. So seien etwa Beratungsgespräche zur Entlassungsvorbereitung derzeit nicht möglich.

Die Diakonie sprach sich dafür aus, die Inhaftierten in enger Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten der Justiz so früh wie möglich auf die Zeit nach der Inhaftierung vorzubereiten, damit sie künftig ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten führen könnten. Gerade in der ersten Zeit nach der Haftentlassung sei die Gefahr besonders groß, erneut straffällig zu werden, wenn existenzielle Fragen nicht umfassend geklärt seien. In Niedersachsen unterstützen 14 Anlaufstellen für Straffällige als Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege seit 1980 entlassene und vor der Entlassung stehende Häftlinge mit einer Vielzahl von Hilfen bei der Resozialisierung.