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Gewalterfahrungen
Tipps für Antrag auf Opferentschädigung
Was ist das neue Soziale Entschädigungsrecht?
Das seit 2024 geltende neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) vereint frühere Einzelgesetze, setzt auf schnelle, unbürokratische Hilfe und erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten.
Menschen, die unter den Folgen psychischer oder sexualisierter Gewalt leiden, Kriegsopfer und deren Hinterbliebene sowie Angehörige und Hinterbliebene der genannten Gruppen können Entschädigungen erhalten. Auch Opfer von psychischer Gewalt wie zum Beispiel Stalking werden nun einbezogen.