CDU will mit SPD schnell über Jobcenter verhandeln

CDU will mit SPD schnell über Jobcenter verhandeln
Union und SPD wollen rasch über eine Änderung der Verfassung verhandeln, um die Arbeit der Jobcenter zur Betreuung Langzeitarbeitsloser rechtlich abzusichern.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte am Montag in Berlin: "Wir haben die Tür weit geöffnet." Es sei erfreulich, dass auch die SPD verhandlungsbereit sei. Die Sozialdemokraten stellten Bedingungen für eine Änderung des Grundgesetzes.

Von der Leyen will sich am Freitag mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) treffen. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) nimmt als Sprecher der unionsgeführten Bundesländer teil.

Das SPD-Präsidium beschloss am Montag laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers", dass es auch künftig nur eine begrenzte Anzahl von Optionskommunen geben dürfe. Außerdem dürfe es weder bei der Finanzierung der Arbeitsförderung Abstriche geben, noch dürfe die Zahl der Arbeitsvermittler gekürzt werden, hieß es in dem Bericht zur SPD-Position.

Einigung innerhalb der Union

Von der Leyen und die unionsregierten Länder hatten sich am Sonntagabend in Berlin darauf verständigt, mit der SPD über eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter und zur Ausweitung der Optionskommunen zu verhandeln. Vereinbart wurde, die Jobcenter zu erhalten sowie die kommunale Arbeitsvermittlung (Option) und die Fachaufsicht des Bundes im Grundgesetz zu verankern. Ziel sei es, die Arbeitsvermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand zu erhalten.

Derzeit gibt es 346 Jobcenter, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam Langzeitarbeitslose und ihre Familien betreuen. Um dies fortführen zu können, muss im Grundgesetz geregelt werden, dass in den Jobcentern ausnahmsweise der Bund und die Kommunen direkt zusammenarbeiten dürfen. Die Ausweitung der Option für Kommunen, Langzeitarbeitslose in eigener Regie zu betreuen, muss ebenfalls im Grundgesetz verankert werden. Bisher dürfen nur 69 Kommunen und Kreise das Modell wählen. Schließlich soll der Bund die Fachaufsicht erhalten, da er den Großteil der Kosten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aufbringt.

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) prognostizierte im ZDF-Morgenmagazin schwierige Verhandlungen mit der SPD. Doch sei eine Grundgesetzänderung das Beste für die Menschen, weil dann die Jobcenter so bleiben könnten wie sie sind. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte im Deutschlandradio Kultur, es sei das Sinnvollste, wenn Städte und Landkreise selbst entscheiden könnten, wie sie Langzeitarbeitslose betreuen wollen. Er hoffe auf eine Verfassungsänderung, die eine Erhöhung der Zahl der sogenannten Optionskommunen ermögliche.

Verfassungsrichter gegen Mischverwaltung

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2007 die Mischverwaltung in den Jobcentern als verfassungswidrig eingestuft und dem Gesetzgeber bis Ende 2010 Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Über eine Grundgesetzänderung soll nun erreicht werden, dass die Jobcenter erhalten bleiben. Betroffen von der Reform sind rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger.

Der Deutsche Städtetag wertete die geplante Grundgesetzänderung als "gutes Signal für Leistungsempfänger und Beschäftigte". Angesichts des zu erwartenden Anstiegs der Langzeitarbeitslosigkeit sei es notwendig, auf bestehende Strukturen zu setzen, sagte die Städtetags-Präsidentin und Frankfurter Oberbürgermeisterin, Petra Roth.

Das Diakonische Werk und der Deutsche Caritasverband begrüßten die Einigung ebenfalls. Die Behörden und die Arbeitslosen bräuchten sichere Strukturen. Beide Wohlfahrtsverbände beklagten aber, dass bereits viel Zeit verloren worden sei.

epd