Modelltest: Elektronische Fußfessel für 75 Gefangene

Modelltest: Elektronische Fußfessel für 75 Gefangene
Ein bundesweit einmaliges Modellprojekt "elektronische Fußfessel" soll im kommenden Jahr mit 75 Gefangenen in Baden-Württemberg starten. Am Versuch beteiligen sich voraussichtlich ab Mitte 2010 Häftlinge aus den Justizvollzugsanstalten Freiburg, Mannheim, Rottenburg und Ulm. Dies gab Justizminister Ulrich Goll (FDP)in Stuttgart bekannt.

Das Land will unter anderem 25 Freigänger einbeziehen und 25 Häftlinge, die wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Statt im Gefängnis sitzen sie mit einer Minisender-Manschette in einer Art Hausarrest.

Datenschutzbeautragter äußert Bedenken

Der Modellversuch wird wahrscheinlich ein Jahr dauern, anschließend folgt die Auswertung. Die Betreuung übernehmen Sozialarbeiter. Dies müssen nicht Beamte sein. "Die Verantwortung verbleibt natürlich beim Staat", sagte ein Ministeriumssprecher.

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Jörg Klingbeil meldete Bedenken an: Die elektronische Aufsicht sei ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Probanden, zumal wenn ein umfassendes Bewegungsbild des Gefangenen erstellt werde.

Alternative für Ersatzfreiheitsstrafen

Der baden-württembergische Modellversuch wird vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg wissenschaftlich begleitet. Dieses hatte auch einen Modellversuch in Hessen begleitet. Dort sind jedoch nicht Strafgefangene betroffen, sondern zur Bewährung verurteilte Täter.

Goll will die Fußfessel im Südwesten als Alternative für Ersatzfreiheitsstrafen einführen, die für Geldstrafen verhängt werden. Auch Gefangene, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden, sollen künftig die Manschette tragen können. Voraussetzung ist, dass der Gefangene eine Wohnung und Beschäftigung hat und dass er und seine Mitbewohner mit der elektronischen Aufsicht einverstanden sind. Zu Beginn werden ein Vollzugsprogramm und der Tages- und Wochenablauf festgelegt. Bei Verstößen kann verwarnt oder die Freizeit außerhalb der Wohnung gestrichen werden.

 

dpa