Entschädigung für Opfer des Bundeswehrangriffs

Entschädigung für Opfer des Bundeswehrangriffs
Die Bundesregierung wird die Angehörigen der zivilen Opfer des Luftangriffs in Nordafghanistan entschädigen. Bei dem Angriff im September waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden.

Das teilte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Christian Dienst, am Montag in Berlin mit. Wie die Entschädigung konkret umgesetzt werden soll, verhandele das Ministerium nun mit einem Anwalt der Angehörigen. Man habe sich am Montagmorgen an den Anwalt Karim Popal in Bremen gewandt, sagte Dienst.

Der deutsch-afghanische Rechtsanwalt Popal hat nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September, bei dem bis zu 142 Menschen getötet und verletzt worden waren - darunter auch viele Zivilisten. Ein deutscher Oberst hatte US-Kampfjets zur Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklastwagen im nordafghanischen Kundus angefordert.

"Fakt ist, es wird eine Lösung geben"

Dienst sagte, es werde geprüft, ob es im Sinne der Angehörigen außergerichtlich eine Lösung geben könne, um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden. Dazu gehöre die Frage, wer anspruchsberechtigt sei. "Fakt ist, es wird eine Lösung geben." Auf die Frage, wie man dabei zwischen zivilen Opfern und sonstigen Toten unterscheiden wolle, sagte Dienst: "Das werden die Verhandlungen mit sich bringen." Die Verhandlungsrichtung sei aber nicht, möglichst wenig zivile Opfer herauszuhandeln. "Man wird einen objektiv vernünftigen Ansatz finden, unter dem man sich dann unter Umständen möglichst außergerichtlich einigt."

Popal hatte zuvor erklärt, er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitere dies, wolle er auf Schadenersatz wegen fehlerhaften und grob fahrlässigen Verhaltens der Bundeswehr klagen. Dienst sagte nun, die Bundeswehr habe einen eigenen Anspruch, sich um die Hinterbliebenen kümmern zu wollen. Zu klären sei dabei auch, ob neben den Hinterbliebenen, die Popal vertrete, weitere Menschen berechtigte Ansprüche hätten.

Deutsche Truppen-Entscheidung erst im neuen Jahr

In der Diskussion über eine mögliche Aufstockung der Truppen in Afghanistan bekräftigte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, die Bundesregierung wolle darüber nicht vor der internationalen Afghanistan-Konferenz Ende Januar in London entscheiden. CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung (Montag) "wenig Sympathie" für eine Aufstockung gezeigt. Die militärische Präsenz müsse zunehmend an eine saubere Perspektive für ein Ende des militärischen Engagements gebunden sein, sagte er.

Wilhelm sagte, bislang sei es in der Koalition "völlig unbestritten" gewesen, dass die Konferenz in London abzuwarten sei und dass keine isolierte deutsche Entscheidung getroffen werden solle. In der vergangenen Woche hatte der Bundestag einer Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes um ein Jahr zugestimmt. Die Obergrenze von 4.500 Soldaten wurde dabei zunächst nicht verändert.

 

dpa