Presserat spricht vier Rügen aus

Presserat spricht vier Rügen aus
Der Deutsche Presserat hat vier Veröffentlichungen aus dem Hause Axel Springer wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex gerügt.

Wie das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Mittwoch mitteilte, sprach der Beschwerdeausschuss außerdem 13 Missbilligungen und sechs Hinweise aus. 27 Beschwerden seien als unbegründet erachtet worden.

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Eine Rüge erging an die Berichterstattung von "Welt Online" über den Suizid einer jungen Sportlerin. Die Redaktion habe ausführlich über persönliche Einzelheiten wie die psychische Erkrankung der jungen Frau und ihre Beziehung zu ihrem Freund berichtet. Damit sei tiefgreifend in deren Privatsphäre eingegriffen worden. Zudem habe die Redaktion über die Beziehung zwischen Eltern und Tochter spekuliert und damit indirekt Schuld zugewiesen. Beide Artikel stellten einen schweren Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit dar. Hinzu komme, dass der Presskodex besondere Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen gebiete.

"Bild Online" erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über den Mord an einem zwölfjährigen Mädchen. Der Bericht war mit einem Foto des Kindes bebildert worden. Die Redaktion hatte angeführt, dass die Familie in der Lokalzeitung selbst eine Todesanzeige mit dem Bild des Kindes veröffentlicht hatte. Dies ließ jedoch nach Meinung des Beschwerdeausschusses "nicht auf eine grundsätzliche Einwilligung zu einer identifizierenden Abbildung schließen". Laut Pressekodex genießen die Opfer von Verbrechen besonderen Schutz, über sie soll in der Regel nicht identifizierend berichtet werden.

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Rügen gingen außerdem an "Bild" und "Bild.de" wegen der Berichterstattung über ein Tötungsdelikt in einem Eifeldorf. Die Redaktionen hätten unter der Überschrift "Patensohn schlägt liebe Oma tot" identifizierend und vorverurteilend über einen Tatverdächtigen berichtet, der sich kurze Zeit später als unschuldig erwiesen habe. Der Tatverdächtige sei in dieser Berichterstattung unzureichend anonymisiert worden. Der Pressekodex untersagt vorverurteilende Berichterstattung.

Der Pressekodex enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten, die die Wahrung der Berufsethik sicherstellen sollen. Bei Verstößen kann der Presserat je nach Schwere einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen.