Staatsanwaltschaft stellt Verfahren um Tod von Flüchtlingsbaby ein

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren um Tod von Flüchtlingsbaby ein
Das Ermittlungsverfahren um das im April nach einem Klinikbesuch in Hannover gestorbene Flüchtlingsbaby ist eingestellt worden.

Eine Untersuchung von Rechtsmedizinern habe ergeben, dass der Junge möglicherweise bereits bei dem ersten Besuch der Mutter in der Kinderklinik auf der Bult nicht mehr gelebt hat, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach Informationen des Hörfunksenders NDR1 hat sich auch der Anwalt der Familie dieser Einschätzung angeschlossen.

Laut Staatsanwaltschaft ist ein Fremdverschulden auszuschließen. Weder die Klinik noch deren Mitarbeiter könnten für den Tod verantwortlich gemacht werden. Erst kürzlich hatte die Obduktion ergeben, dass das Baby an einer virusbedingten Lungenentzündung starb.

Die aus Ghana stammende Mutter des Säuglings hatte der Klinik vorgehalten, ihr Kind sei aufgrund eines fehlenden Einweisungsscheins nicht behandelt worden. Nach Angaben des Krankenhauses hatte die Mutter die Notaufnahme kurz vor der anstehenden Untersuchung des Kindes aus ungeklärten Gründen von selbst wieder verlassen und war zu ihrem Hausarzt gefahren. Als das Kind erneut eingeliefert wurde, war es bereits tot. Laut Staatsanwaltschaft ergaben sich aus den Ermittlungen "keinerlei Anhaltspunkte" dafür, dass die Mutter weggeschickt wurde.